Am Beispiel der Pflicht zur Rücknahme von Elektrogeräten wird ein Grundproblem des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes untersucht. Denn die Rücknahmepflicht, die auch im Zusammenhang mit der Rücknahme von ausgedienten Kraftfahrzeugen erst kürzlich eine zentrale Rolle in der Tagesdiskussion gespielt hat, ist kein branchenspezifisches Phänomen, sondern kann die Industrie in allen Zweigen treffen. Dies hat seine Ursache darin, dass die Rücknahmepflicht aus der im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz genannten Produktverantwortung hergeleitet wird. Als Tendenzbegriff scheint sich die Produktverantwortung vorzüglich zu eignen, neue Pflichten zu begründen. Ob sich für diese neuen Pflichten bei näherer Betrachtung plausible Gründe finden lassen, wird vom Verfasser in ebenso eingehender wie aufschlußreicher Weise geprüft. Die Abhandlung stellt vorrangig einen Beitrag zur Problematisierung und zur rationalen Konkretisierung der Produktverantwortung dar. Sie geht auf ein Rechtsgu tachten zurück, das der Verfasser für den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Frankfurt/M., erstellt hat.
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