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Verstöße gegen § 161 AktG können zur Anfechtbarkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse führen. Nur Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den gesetzlichen Verhaltenspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat stehen, können wegen Verstößen gegen § 161 AktG anfechtbar sein. Der Inhalt von betroffenen Kodexempfehlungen hat keine unmittelbaren Auswirkungen darauf, welche Beschlussgegenstände betroffen sein können.Um den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Entsprechenserklärung und die Erklärungspflicht nach § 161 AktG gruppieren sich eine Vielzahl an…mehr

Produktbeschreibung
Verstöße gegen § 161 AktG können zur Anfechtbarkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse führen. Nur Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den gesetzlichen Verhaltenspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat stehen, können wegen Verstößen gegen § 161 AktG anfechtbar sein. Der Inhalt von betroffenen Kodexempfehlungen hat keine unmittelbaren Auswirkungen darauf, welche Beschlussgegenstände betroffen sein können.Um den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Entsprechenserklärung und die Erklärungspflicht nach § 161 AktG gruppieren sich eine Vielzahl an Rechtsfragen. Die Arbeit untersucht die Verpflichtung zur Abgabe der Entsprechenserklärung zum DCGK und ordnet unterschiedliche Verstöße als Verfahrens- oder Inhaltsfehler in das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht ein.