Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge spielen in der notariellen Praxis eine wichtige Rolle. Insbesondere der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein wichtiges Mittel in der kelarjuristischen Beratung geworden. Bedeutung hat er vor allem als flankierende Maßnahme im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Autor zeigt zunächst allgemein die Rechtswirkungen des Erb- sowie des Pflichtteilsverzichtsvertrags auf, die insoweit von Bedeutung sind, als der Verzichtsvertrag sich auch auf Dritte auswirken kann, die am Zustandekommen des Vertrags nicht beteiligt sind (Abkömmlinge des Verzichtenden, gesetzliche Erben). Die zentrale Frage des Buchs ist, wie sich der Tod einer Vertragspartei auf das Zustandekommen des Erbverzichtsvertrags auswirkt und vor allem, ob die Rechtswirkungen eines Erbverzichts nach dem Tod einer Vertragspartei noch beseitigt werden können, z.B. durch Aufhebungsvertrag (mit den Erben des Betroffenen), durch Rücktritt, durch vertraglich vereinbarte Bedingungen, die erst nach dem Tod des Verzichtenden oder des Erblassers eintreten, durch Anfechtung und ähnliches mehr. Der Verfasser macht deutlich, dass die unvollständige gesetzliche Regelung in den §§ 2346 ff. BGB viele Fragen offen lässt, und wirft begründete Zweifel an Lösungen auf, welche Rechtsprechung und Literatur als gesichert ansehen.