Anlass für die Schaffung der Sprachencharta war die Feststellung eines starken Rückgangs der Regional- oder Minderheitensprachen in Europa. Nachdem das Europäische Parlament gegen Ende der 1970er Jahre wiederholt die Schaffung einer Bill of Rights of the Regional or Minority Languages and Cultures gefordert hatte, erarbeitete schließlich der Europarat die Charta. Der Erhalt und die Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen hängen in erster Linie von ihrem regelmäßigen Gebrauch ab. Deshalb war das wichtigste Ziel, das der Europarat mit der Charta verfolgte, die Ermöglichung des Gebrauchs dieser Sprachen. Die Charta war das erste rechtliche Instrument, das die Unterzeichnerstaaten im Wege der Selbstverpflichtung dazu veranlasste, Maßnahmen zum Schutz dieser Sprachen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu ergreifen und die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.