Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar zum SEStEG, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundeskabinett hat am 12.07.2006 nach mehreren Anläufen den Gesetzesentwurf über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet. Die geplanten Änderungen beruhen hauptsächlich auf EU-rechtlichen Vorgaben und sollen steuerliche Hemmnisse für die "immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Umstrukturierungen" beseitigen. Dabei wurde der Referentenentwurf vom 21.04.2006 weitestgehend übernommen, obwohl dieser in den zentralen Punkten auf vehemente Proteste in der Wirtschaft stieß. Eine der umstrittensten Vorhaben des SEStEG dürfte dabei die Einführung eines allgemeinen Entstrickungsgrundsatzes sein. Zwar soll das SEStEG einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Standorts Deutschland darstellen, zugleich aber auch die heimische Steuerbasis sichern. Wie sich zeigen wird, wurde speziell bei der neuen Entstrickungsvorschrift letzterem Vorrang eingeräumt.Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Überblick über die geplanten Ent- bzw. Verstrickungsregelungen zu geben. Der Fokus soll dabei auf der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern bzw. der kurzfristigen Nutzungsüberlassung innerhalb desselben Betriebsvermögens liegen. Im weiteren Verlauf werden einleitend in Kapitel 2 der Begriff der Entstrickung, die bisherige Rechtslage und die Einführung eines allgemeinen Entstrickungstatbestands mitsamt Rechtsfolgen erläutert. Kapitel 3 behandelt analog die Verstrickung von Wirtschaftsgütern. Eine Beurteilung und die Darstellung der Auswirkungen finden sich in Kapitel 4 wieder, wobei hier insbesondere die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, alternative Lösungsmöglichkeiten und erste Gestaltungsüberlegungen angesprochen werden. In Kapitel 5 erfolgt eine abschließende Würdigung mit Ausblick.
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