Diese Arbeit analysiert die durch das SEStEG vom 12. Dezember 2006 eingeführten Entstrickungstatbestände der
4 Abs. 1 Satz 3 EStG und 12 KStG. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Frage, inwiefern die Entstrickungstatbestände dem Postulat der Gerechtigkeit entsprechen. Die abstrakte Forderung nach Gerechtigkeit wird dazu im Verlauf der Arbeit im Hinblick auf die steuerrechtliche Themenstellung konkretisiert und operationalisiert. Hinsichtlich der Rechtslage de lege ferenda trifft die Arbeit Aussagen dazu, wie künftig Verstöße gegen die individuelle Gerechtigkeit - in Form des Leistungsfähigkeitsprinzips - und die zwischenstaatliche Gerechtigkeit - in Form der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu einem Staat - gewährleistet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Analyse des Functionally Separate Entity Approac h der OECD als einem möglichen zukünftigen Aufteilungsmaßstab für Besteuerungssubstrat zwischen den Staaten.
4 Abs. 1 Satz 3 EStG und 12 KStG. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Frage, inwiefern die Entstrickungstatbestände dem Postulat der Gerechtigkeit entsprechen. Die abstrakte Forderung nach Gerechtigkeit wird dazu im Verlauf der Arbeit im Hinblick auf die steuerrechtliche Themenstellung konkretisiert und operationalisiert. Hinsichtlich der Rechtslage de lege ferenda trifft die Arbeit Aussagen dazu, wie künftig Verstöße gegen die individuelle Gerechtigkeit - in Form des Leistungsfähigkeitsprinzips - und die zwischenstaatliche Gerechtigkeit - in Form der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu einem Staat - gewährleistet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Analyse des Functionally Separate Entity Approac h der OECD als einem möglichen zukünftigen Aufteilungsmaßstab für Besteuerungssubstrat zwischen den Staaten.