Sicherheit ist definiert als die Entfernung von jeder Gefahr. Wir sagen also von einer Reise, die weit weg von Gefahren gemacht wurde, dass sie in Sicherheit gemacht wurde. Es ist jedoch noch zu präzisieren, um welche Gefahren es sich handelt. Aus diesem Grund muss eine Parallele zwischen den Begriffen der Sicherheit im Seeverkehr und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr gezogen werden, denn beide Begriffe befassen sich mit den Gefahren des Meeres, allerdings aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Im Seerecht sind diese beiden unterschiedlichen Konzepte jedoch von grundlegender Bedeutung und ergänzen sich dennoch, da sie dieselben Ziele verfolgen, nämlich "den Schutz des menschlichen Lebens auf See, der dort verkehrenden Schiffe und Güter sowie der Meeresumwelt im Allgemeinen" zu gewährleisten. Die Anwendungsbereiche dieser beiden Konzepte sind jedoch recht unterschiedlich. Während die Sicherheit des Seeverkehrs darauf abzielt, Risiken natürlichen Ursprungs oder durch die Seeschifffahrtverursachte Risiken zu verhindern, konzentriert sich die Gefahrenabwehr im Seeverkehr auf den Schutz vor kriminellen Handlungen, die auf See stattfinden.
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