Das Controlling hat seinen Platz in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis gefunden. Dies gilt in jüngerer Zeit auch im Zusammenhang mit der Modernisierung öffentlicher Verwaltungen. Bei seinem Einsatz wird jedoch zu oft die personale Dimension vernachlässigt. Seine eigentliche Bedeutung aber erlangt es erst durch die Einflußnahme auf das Verhalten der Menschen. Demzufolge ist die Berücksichtigung potentieller, vom Controlling verursachter Verhaltenswirkungen Grundlage dieser Analyse. Am konkreten Beispiel der Bundesanstalt für Arbeit wird ein ganzheitliches Controlling-Konzept entwickelt. Es umfaßt gleichermaßen die instrumentelle Unterstützung wie auch die mitarbeiterbezogene Flankierung des Controlling. Aus dem Werkzeugkasten des Controllers werden dezidiert Anwendungsmöglichkeiten von Budgetierungs-, Indikatoren- und Kostenrechnungssystemen in öffentlichen Verwaltungen aufgezeigt. Wesentliche Facetten des Verhaltenswissen eines Controllers, wie die soziale und kommunkative Problemlösungskompetenz sowie die Motivationsfähigkeit, werden problematisiert. Zum 1. Januar 1998 hat das Sozialgesetzbuch (SGB III) das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst. Die mit dieser grundlegenden Reform des Arbeitsförderungsrechts einhergehenden gesetzlichen Änderungen sind in die zweite Auflage eingeflossen.
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