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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 1,0, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Modul 3 B, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge neuer Berufsausbildungsgesetze kommt auf die ausbildenden Institutionen die Aufgabe zu, die in den Gesetzestexten, Prüfverordnungen und Curricula enthaltenen Vorgaben und Inhalte entsprechend umzusetzen. Valide bildungswissenschaftliche Grundsätze und Methoden sollten hierfür die Grundlage bilden. Der Autor beschreibt im Rahmen des Studiums der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 1,0, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Modul 3 B, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge neuer Berufsausbildungsgesetze kommt auf die ausbildenden Institutionen die Aufgabe zu, die in den Gesetzestexten, Prüfverordnungen und Curricula enthaltenen Vorgaben und Inhalte entsprechend umzusetzen. Valide bildungswissenschaftliche Grundsätze und Methoden sollten hierfür die Grundlage bilden. Der Autor beschreibt im Rahmen des Studiums der Bildungswissenschaft an der Fernuniversität in Hagen im Modul "Praxis der Mediendidaktik" Aspekte der Etablierung des seit Anfang 2014 in Kraft getretenen Ausbildungsberufes "Notfallsanitäter/in" an einer rettungsdienstlichen Berufsfachschule. Um die Handlungsfähigkeit und Kompetenz der Studierenden zu steigern, wird in diesem Studienabschnitt durch ein Praktikum ein Theorie-Praxis-Transfer angestrebt und die Erfahrungen und Erkenntnisse in einer reflektierenden Dokumentation aufgearbeitet. Der Autor befasst sich hierzu in der vorliegenden Arbeit mit der Umsetzung eines Vorbereitungslehrganges auf die staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter. Diese "Ergänzungsprüfung" ist als "Upgrademöglichkeit" für Inhaber der bisherigen Berufsbezeichnung "Rettungsassistent/in" vorgesehen und im neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in den "Übergangsvorschriften" § 32, (2) enthalten. So soll eine in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer geforderte fachliche Besetzung der Rettungsmittel zukünftig gesichert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben zwischenzeitlich auch bundesweit Kurse für die dreijährige Ausbildung für Berufseinsteiger begonnen, die in dieser Arbeit jedoch thematisch nicht relevant sein sollen. Der Autor war am oben genannten Projekt von der ersten konstituierenden Sitzung über die Planung und Durchführung bis hin zur Evaluation involviert.
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