18,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Institut für Wirtschaftswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die wichtigste Einnahmequelle unter den sogenannten Verbrauchssteuern. Seit den siebziger Jahren steigen die Einnahmen aus der Tabaksteuer beständig an, im Jahr 2002 beliefen sie sich auf 13,7 Milliarden Euro.(siehe 1.4) Am 8. Mai dieses Jahres einigten sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitere Erhöhung um einen Euro je Schachtel. Mit den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Institut für Wirtschaftswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die wichtigste Einnahmequelle unter den sogenannten Verbrauchssteuern. Seit den siebziger Jahren steigen die Einnahmen aus der Tabaksteuer beständig an, im Jahr 2002 beliefen sie sich auf 13,7 Milliarden Euro.(siehe 1.4) Am 8. Mai dieses Jahres einigten sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitere Erhöhung um einen Euro je Schachtel. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Schwangerschaftsgeld in Zukunft finanziert werden.( siehe 1.5 ) Die Tabaksteuer wird nicht direkt an die zuständige Bundeszollverwaltung gezahlt, sondern nach dem Anbringen von Steuerzeichen (Banderolen) entrichtet, die den freien Warenverkehr erlauben. Die Steuerzeichen erhalten die Hersteller und Importeure von Tabakwaren bei der zentralen Steuerzeichenstelle. Sie entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager (z.B. Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Bei der Einfuhr entsteht die Tabaksteuer gleichzeitig mit der Zollschuld, und wenn kein Zoll zu erheben ist, mit der zollamtlichen Freigabe der Ware. Die Steuer schuldet der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger. Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Cigaretten, Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Tabaksteuer ist das Tabaksteuergesetz -TabSTG- vom 21. Dezember 1992 (BGBI S. 2150), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBI S. 3436). In besonderen Fällen sieht das Tabaksteuergesetz vor Steuerbefreiungen, zum Beispiel für zu amtlichen oder wissenschaftlichen Untersuchungen verwendete Erzeugnisse und für unentgeltlich abgegebene Deputate, zu gewähren. Neben der Steueraufsicht vor allem über die Herstellung sowie den Handel mit Tabakwaren enthält das Tabaksteuerrecht weitere besondere Bestimmungen zur Sicherung der steuerlichen Belange.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.