Der Autor versucht der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union nach dem neuen Art. 23 GG vereinbar sind mit den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. In einem ersten Schritt werden die neuen Regelungen unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte systematisch erläutert. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den einzelnen Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG. Im Ergebnis wird die These vertreten, daß vor dem Hintergrund des Demokratie- und des…mehr
Der Autor versucht der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union nach dem neuen Art. 23 GG vereinbar sind mit den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. In einem ersten Schritt werden die neuen Regelungen unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte systematisch erläutert. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den einzelnen Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG. Im Ergebnis wird die These vertreten, daß vor dem Hintergrund des Demokratie- und des Gewaltenteilungsprinzips nicht alle Regelungen des Art. 23 GG Bestand haben können, sondern daß diese vielmehr einer einschränkenden verfassungskonformen Auslegung bedürfen. Abgerundet wird die Untersuchung mit einer Würdigung der bisherigen Erfahrungen der Staatspraxis, Überlegungen zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz, einem vergleichenden Überblick über die Bund-Länder-Zusammenarbeit in Österreich sowie einer Erörterung möglicher Alternativen.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der europäischen Integration: Die Zusammenarbeit nach Art. 2 des Ratifikationsgesetzes zu den Römischen Verträgen - Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 - Das Beteiligungsverfahren nach Art. 2 EEAG - Sonstige Formen der Mitwirkung - Die neueren Entwicklungen bis zur Verabschiedung des Art. 23 GG - 2. Artikel 23 GG - Inhalt und Anwendungsbereich: Überblick - Die Mitwirkung des Bundesrates nach Art. 23 Abs. 2 S. 1 GG - Die interne Willensbildungdes Bundes - Die Außenvertretung des Bundes nach Art. 23 Abs. 6 GG - 3. Die Bewertung von Art. 23 Abs. 2 bis 6 GG aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht: Art. 23 GG am Prüfmaßstab des Art. 79 Abs. 3 GG: "Verfassungswidriges Verfassungsrecht" - Das "Bundesstaatsprinzip" nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG. Das Demokratieprinzip nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG - Der Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG - Bisherige Erfahrungen in der Staatspraxis - Justitiabilität und Rechtsschutz - 4. Mögliche Alternativen zur Verbesserung einer Mitwirkung der Länder: Das Senatsmodell und verwandte Formen - Der Gedanke eines "EG-Länderrats" - Der Blick über die Grenzen: Das "österreichische Modell" - Einräumung erweiterter Kontrollrechte der Landesparlamente? - Eigener Vorschlag: Eine stärkere Orientierung an dem Grundgedanken des Art. 23 Abs. 4 GG - 5. Gesamtergebnis und Thesen: Zur Bedeutung der Regelung des Art. 23 GG - Die Vereinbarkeit von Art. 23 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG - Zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz. Mögliche Alternativen einer Mitwirkung der Länder - Schlußbetrachtung - Literaturverzeichnis - Sachwortregister
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der europäischen Integration: Die Zusammenarbeit nach Art. 2 des Ratifikationsgesetzes zu den Römischen Verträgen - Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 - Das Beteiligungsverfahren nach Art. 2 EEAG - Sonstige Formen der Mitwirkung - Die neueren Entwicklungen bis zur Verabschiedung des Art. 23 GG - 2. Artikel 23 GG - Inhalt und Anwendungsbereich: Überblick - Die Mitwirkung des Bundesrates nach Art. 23 Abs. 2 S. 1 GG - Die interne Willensbildungdes Bundes - Die Außenvertretung des Bundes nach Art. 23 Abs. 6 GG - 3. Die Bewertung von Art. 23 Abs. 2 bis 6 GG aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht: Art. 23 GG am Prüfmaßstab des Art. 79 Abs. 3 GG: "Verfassungswidriges Verfassungsrecht" - Das "Bundesstaatsprinzip" nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG. Das Demokratieprinzip nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG - Der Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG - Bisherige Erfahrungen in der Staatspraxis - Justitiabilität und Rechtsschutz - 4. Mögliche Alternativen zur Verbesserung einer Mitwirkung der Länder: Das Senatsmodell und verwandte Formen - Der Gedanke eines "EG-Länderrats" - Der Blick über die Grenzen: Das "österreichische Modell" - Einräumung erweiterter Kontrollrechte der Landesparlamente? - Eigener Vorschlag: Eine stärkere Orientierung an dem Grundgedanken des Art. 23 Abs. 4 GG - 5. Gesamtergebnis und Thesen: Zur Bedeutung der Regelung des Art. 23 GG - Die Vereinbarkeit von Art. 23 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG - Zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz. Mögliche Alternativen einer Mitwirkung der Länder - Schlußbetrachtung - Literaturverzeichnis - Sachwortregister
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