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Der Autor versucht der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union nach dem neuen Art. 23 GG vereinbar sind mit den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. In einem ersten Schritt werden die neuen Regelungen unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte systematisch erläutert. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den einzelnen Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG. Im Ergebnis wird die These vertreten, daß vor dem Hintergrund des Demokratie- und des…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor versucht der Frage nachzugehen, ob und inwieweit die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union nach dem neuen Art. 23 GG vereinbar sind mit den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. In einem ersten Schritt werden die neuen Regelungen unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte systematisch erläutert. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den einzelnen Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG. Im Ergebnis wird die These vertreten, daß vor dem Hintergrund des Demokratie- und des Gewaltenteilungsprinzips nicht alle Regelungen des Art. 23 GG Bestand haben können, sondern daß diese vielmehr einer einschränkenden verfassungskonformen Auslegung bedürfen. Abgerundet wird die Untersuchung mit einer Würdigung der bisherigen Erfahrungen der Staatspraxis, Überlegungen zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz, einem vergleichenden Überblick über die Bund-Länder-Zusammenarbeit in Österreich sowie einer Erörterung möglicher Alternativen.