Die Internationalisierung des Strafrechts als Teilbereich der Globalisierung und Globalisierung des Rechts und als Akzeptanz strafrechtlicher Regeln auf internationaler Ebene durch internationale Rechtsprozesse hat mit der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs ihren Höhepunkt erreicht, und in diesem Zusammenhang kann die Koordinierung der innerstaatlichen Gesetze der Länder bei internationalen Verbrechen sowohl aus der Perspektive einer internationalen Verpflichtung als auch der innerstaatlichen rechtlichen und politischen Zweckmäßigkeit bewertet werden.