Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in der deutschen Rechtsordnung ebenso wie in unserem Alltag omnipräsent. Svenja Behrendt geht der grundrechtsdogmatischen und (grund-)rechtstheoretischen Begründbarkeit umfassend nach. Dabei stellt sie die diversen Fragen und Probleme auch in ihren dogmatischen und theoretischen Zusammenhängen dar und ordnet sie perspektivisch ein. Die Autorin zeigt, dass jenes Recht zwingend einen Anspruch gewährleisten würde, von anderen nicht wahrgenommen zu werden. Sie entwickelt ein grundrechtstheoretisches Modell, das mit einem positivistischen Verständnis des Rechts kompatibel ist, und belegt damit die Unbegründbarkeit eines solchen Anspruchs. Im Ergebnis ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus normstrukturtheoretischen Gründen nicht begründbar. Skizziert wird auch, inwiefern ein informationeller Grundrechtsschutz anerkannt werden könnte. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für die beste Dissertation des Jahres 2021 ausgezeichnet.