Der Autor verfolgt das Ziel, zwei zentrale Begriffe der Erkenntnistheorie, den Begriff der epistemischen Rechtfertigung und den der Wahrheit, als normative Begriffe zu deuten. In Kontrast zur gängigen Auffassung in der zeitgenössischen Erkenntnistheorie soll gezeigt werden, dass beide Begriffe primär eine präskriptive und nur sekundär eine deskriptive Bedeutung haben, d.h. sie werden primär nicht zum Beschreiben, sondern zum epistemischen Empfehlen gebraucht. Eine moderate nicht-deskriptivistische Theorie, die sich eng an Richard Hares Metaethik anlehnt, wird so entwickelt und gegen verschiedene Einwände verteidigt. Aus der Normativität von Rechtfertigungs- und Wahrheitsbegriff werden zudem entscheidende Adäquatheitsbedingungen für substantielle Theorien beider Begriffe abgeleitet. Weder kann der Rechtfertigungsbegriff durch weitere normative Begriffe substantiell bestimmt noch naturalisiert werden. Die Struktur epistemischer Rechtfertigung ist weder kohärentistisch noch rein fundamentalistisch. Für den Wahrheitsbegriff ergibt sich, dass er, obwohl er keine primäre deskriptive Bedeutung hat, deswegen nicht semantisch redundant ist, wie deflationistische Wahrheitstheorien behaupten.
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