Harmonie wahren, Vermögen erhalten Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers: Nur durch persönliche Vorsorge für den Erbfall lassen sich mögliche Familienstreitigkeiten, Zerschlagung von Vermögen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden. - Einzeltestament/Erbvertrag
- Ehegattentestament
- Testament nicht ehelicher Partner
- Schenkungen/Übergabeverträge
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Verschaffen Sie sich rechtzeitig Einblick in die steuer- und sozialrechtlichen Besonderheiten Ihres Vermögens!
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