Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Unternehmensprüfung und Besteuerung, Prof. Dr. Klaus-Günter Klein, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In den kommenden Jahren wird das von der ersten Nachkriegsgeneration erworbene Vermögen auf Kinder und Enkelkinder übertragen werden. Für alle diese Vermögensübertragungen sind die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes zu beachten. So ist in den letzten Jahren ein nachhaltiger Anstieg des Erbschaftsteueraufkommens in den alten Bundesländern zu verzeichnen. Von 1975 bis 1990 hat sich das Volumen von 530 auf 3.022 Mio. DM nahezu versechsfacht. Mit einem prognostizierten Erbschaftsteueraufkommen bis zu 300 Mrd. DM wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren das seit 1945 erarbeitete Vermögen auf die nächste Generation übertragen." Der Generationswechsel erstreckt sich dabei in den nächsten zehn Jahren auch auf etwa 700.000 Unternehmensübertragungen.
Gerade für mittelständische Unternehmen und insbesondere für traditionelle Familienbetriebe kann die Unternehmensnachfolge zu einem existentiellen Problem werden. Es geht in erster Linie um die Erhaltung des Unternehmens für die nächste Generation. Hierfür ist sowohl die Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger sowie die Erhaltung des Produktivvermögens unter dem Gesichtspunkt der Liquiditätsschonung erforderlich. Die Erbschaftsteuerbelastung stellt bei der Übertragung auf den Unternehmensnachfolger in vielen Fällen ein erhebliches finanzielles Hindernis dar. Im Extremfall kann ein unerwarteter, ungeplanter Zugriff die Veräußerung und somit die Aufgabe des Unternehmens erforderlich machen, denn die Erbschaftsteuer entsteht unabhängig davon, ob dem Erwerber liquide Mittel zur Verfügung stehen oder nicht.
Zur Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland hat sich auch der Gesetzgeber mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für einen gesicherten Fortbestand der Unternehmungen beschäftigt. So wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen. Der Mittelstandsbeirat hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß eine Gefährdung der Unternehmensfortführung auch zwangsläufig die Bedrohung von Arbeitsplätzen bedeutet. In dem jüngst erschienenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer (vom 22.5.1996) wird den Forderungen nach einer erbschaftsteuerlichen Privilegierung des betrieblich gebundenen Vermögens Rechnung getragen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen werden in der Analyse aufgegriffen und kurz erläutert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Ausarbeitung mit der Analyse verschiedener Instrumente und Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einer Verminderung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen herangezogen werden können.
Die im Folgenden diskutierten Gestaltungsparameter werden auf ihre Vorteilhaftigkeit zur Erreichung einer liquiditätsschonenden Unternehmensübertragung untersucht. Zur Abgrenzung der Thematik wird das folgende Prämissengefüge unterstellt:
- Es werden nur Unternehmensübertragungen betrachtet, für die das deutsche Erbschaftsteuerrecht uneingeschränkt anwendbar ist.
- Die Untersuchungen beschränken sich auf die Vermögensübertragung in Einzelunternehmungen und nicht publikumsfähigen Personengesellschaften.
- Der gesicherte Fortbestand der Unternehmung steht bei der Analyse immer im Vordergrund, die Auswirkungen und Möglichkeiten einer vollständigen oder teilweisen Liquidation werden nicht behandelt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis1
AbbildungsverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
1.Einleitung1
1.1Einführung in ...
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In den kommenden Jahren wird das von der ersten Nachkriegsgeneration erworbene Vermögen auf Kinder und Enkelkinder übertragen werden. Für alle diese Vermögensübertragungen sind die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes zu beachten. So ist in den letzten Jahren ein nachhaltiger Anstieg des Erbschaftsteueraufkommens in den alten Bundesländern zu verzeichnen. Von 1975 bis 1990 hat sich das Volumen von 530 auf 3.022 Mio. DM nahezu versechsfacht. Mit einem prognostizierten Erbschaftsteueraufkommen bis zu 300 Mrd. DM wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren das seit 1945 erarbeitete Vermögen auf die nächste Generation übertragen." Der Generationswechsel erstreckt sich dabei in den nächsten zehn Jahren auch auf etwa 700.000 Unternehmensübertragungen.
Gerade für mittelständische Unternehmen und insbesondere für traditionelle Familienbetriebe kann die Unternehmensnachfolge zu einem existentiellen Problem werden. Es geht in erster Linie um die Erhaltung des Unternehmens für die nächste Generation. Hierfür ist sowohl die Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger sowie die Erhaltung des Produktivvermögens unter dem Gesichtspunkt der Liquiditätsschonung erforderlich. Die Erbschaftsteuerbelastung stellt bei der Übertragung auf den Unternehmensnachfolger in vielen Fällen ein erhebliches finanzielles Hindernis dar. Im Extremfall kann ein unerwarteter, ungeplanter Zugriff die Veräußerung und somit die Aufgabe des Unternehmens erforderlich machen, denn die Erbschaftsteuer entsteht unabhängig davon, ob dem Erwerber liquide Mittel zur Verfügung stehen oder nicht.
Zur Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland hat sich auch der Gesetzgeber mit den steuerlichen Rahmenbedingungen für einen gesicherten Fortbestand der Unternehmungen beschäftigt. So wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen. Der Mittelstandsbeirat hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß eine Gefährdung der Unternehmensfortführung auch zwangsläufig die Bedrohung von Arbeitsplätzen bedeutet. In dem jüngst erschienenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer (vom 22.5.1996) wird den Forderungen nach einer erbschaftsteuerlichen Privilegierung des betrieblich gebundenen Vermögens Rechnung getragen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen werden in der Analyse aufgegriffen und kurz erläutert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Ausarbeitung mit der Analyse verschiedener Instrumente und Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einer Verminderung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen herangezogen werden können.
Die im Folgenden diskutierten Gestaltungsparameter werden auf ihre Vorteilhaftigkeit zur Erreichung einer liquiditätsschonenden Unternehmensübertragung untersucht. Zur Abgrenzung der Thematik wird das folgende Prämissengefüge unterstellt:
- Es werden nur Unternehmensübertragungen betrachtet, für die das deutsche Erbschaftsteuerrecht uneingeschränkt anwendbar ist.
- Die Untersuchungen beschränken sich auf die Vermögensübertragung in Einzelunternehmungen und nicht publikumsfähigen Personengesellschaften.
- Der gesicherte Fortbestand der Unternehmung steht bei der Analyse immer im Vordergrund, die Auswirkungen und Möglichkeiten einer vollständigen oder teilweisen Liquidation werden nicht behandelt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis1
AbbildungsverzeichnisIV
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1.Einleitung1
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