Zur Ergänzungslieferung Mit der 68. Ergänzungslieferung werden u.a. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bedingten Änderungen des ErbStG durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (u.a. neuer § 2a) eingearbeitet und § 21 (ausländische Erbschaftsteuer) wird komplett überarbeitet. Zielgruppe Für Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Wirtschaftsprüfung, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Unternehmen.
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