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Passt in jede Aktentasche
Dieser handliche und bewährte Kommentar erläutert das gesamte Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie alle damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Vorschriften des Schenkungs-, Gesellschafts- und Erbrechts. Schwerpunke der Neuauflage sind der Erwerb von Todes wegen bzw. die Schenkung unter Lebenden, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs, Wertermittlung und Steuerbefreiung bzw. Steuervergünstigung sowie Steuerschuldnerschaft.
»Der erste Griff«
Ihre Vorteile im Überblick:
ausgewogene und fundierte Information
Kommentierung aus einer Hand
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Produktbeschreibung
Passt in jede Aktentasche
Dieser handliche und bewährte Kommentar erläutert das gesamte Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie alle damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Vorschriften des Schenkungs-, Gesellschafts- und Erbrechts. Schwerpunke der Neuauflage sind der Erwerb von Todes wegen bzw. die Schenkung unter Lebenden, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs, Wertermittlung und Steuerbefreiung bzw. Steuervergünstigung sowie Steuerschuldnerschaft.

»Der erste Griff«
Ihre Vorteile im Überblick:
ausgewogene und fundierte Information
Kommentierung aus einer Hand
kritische, eigene Stellungnahmen
übersichtlicher Aufbau
gute Lesbarkeit
Der »Meincke« ist der handliche und umfassende Erbschaftsteuerkommentar für Ihre Aktentasche.

Unter anderem berücksichtigt:
neue ErbSt-Richtlinien
neueste Rechtsprechung des BFH und der FG
aktuelles Schrifttum

Rezension:
'(...) Insgesamt besticht der Kommentar durch eine hohe Praxisnähe, die noch zusätzlich dadurch erhöht wird, dass der Autor immer wieder kurze Beispielsfälle in die Erläuterungen einbaut, so dass der Leser die abstrakten Ausführungen anhand eines Exempels besser nachvollziehen kann. Der primär ins Auge gefasste Nutzerkreis, der aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Finanzrichter und Steuerbehörden besteht, dürfte daher auch ohne weiteres auf alle am Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts Interessierte erweitert werden, zumal wegen der bereits angesprochenen demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren die sog. 'Erbengeneration' mit einem starken Zuwachs an Vermögenswerten wird rechnen können. Die Kenntnis der steuerlichen Freibeträge sowie anderer steuerfreier Zuwendungen (§ 13) sind daher auch für jeden Erblasser und Erben von großem Interesse. Die Qualität des Kommentars wird zusätzlich noch dadurch unterstrichen, dass der Autor gut begründete eigene Positionen vertritt, die auch für Studenten und Wissenschaftler an Universitäten bei der Anfertigung von Arbeiten wertvolle und anregende Hilfestellung darstellen. Dem Werk wird daher auch diesmal zweifelsohne eine freudige Aufnahme im Adressatenkreis zuteil werden. Die nächste Auflage dürfte nicht lange auf sich warten lassen.'
Rechtsanwalt Marcus Kreutz, in: www.socialnet.de, 30.11.2004, zur 14. Auflage

'(...) Wie immer ist es ein Genuss Meincke zuzuhören, ihn zu lesen, seine Gedanken nachzudenken und darüber mit ihm ins Gespräch zu kommen. Mich beeindruckt und begeistert immer wieder neu seine Souveränität: die Selbstständigkeit seines Denkens, die Fülle an Informationen auf kleinem Raum, die gelungene Synthese zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Erwägung, seine ausgewogene und abwägende Argumentation, seine elegante, charmante und nur scheinbar leichte Art der Auseinandersetzung. Es ist ein geistiges Florettfechten des erbschaftssteuerrechtlichen Grandseigneurs, das seinesgleichen sucht. Oder um ein weniger martialisches Bild zu nehmen: Wir begegnen einem Maler der sanften und klaren Farben und der stellenweise auch nur andeutenden Farbtupfer. '
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Daragan, in: Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis, 11/2004, zur 14. Auflage

'(...) Der Kommentar von Meincke war bereits in der Vergangenheit aus der Praxis der Nachfolgeberatung nicht wegzudenken. Mit der Neuauflage hat er seine Stellung als führender Standardkommentar weiter ausgebaut. Aktualität und Informationsdichte sind weiterhin unübertroffen. Die Prägnanz und Zuverlässigkeit der Kommentierung setzt erneut Maßstäbe. Mit seinem handlichen Format ist der Meincke äußerlich einer der kleinsten Kommentare - inhaltlich gehört er aber ohne Zweifel zu den ganz Großen im Erbschaftsteuerrecht.'
Thomas Wachter, Notar, in: DStR, 42/ 2004, zur 14. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Stefan Süß, Ashurst München, zur 14. Auflage:
Kaum zwei Jahre sind seit der Vorauflage des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzkommentares von Meincke vergangen. Die nunmehr erschienene 14. Auflage spiegelt die auch vor dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht Halt machende rasante Rechtsentwicklung wider. Erforderlich wurde die Neuauflage zum einen durch die einmal mehr unermüdliche Tätigkeit des Gesetzgebers. Zum anderen hat die Finanzverwaltung mit der Überarbeitung der Erbschaftsteuerrichtlinien in zahlreichen Einzelfragen ihre Auffassung geändert.
Der Erfolg des Meincke, für den Bereich des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechtes eine vergleichbare Rolle wie der "Schmidt" für das Einkommensteuerrecht zu reklamieren, kommt nicht von ungefähr. Die Kommentierung ist durchweg aktuell, präzise und steht in ihrer fachlichen Tiefe ausgewachsenen Großkommentaren kaum nach. Auch die Praxisorientierung des Meincke ist bis auf wenige Ausnahmen vorbildlich. Auch der unerfahrene Verwender findet sich mit Hilfe des Sachregisters und der Einführung zurecht. Aktuelle Rechtsentwicklungen sind überwiegend eingearbeitet. Mit einer Erweiterung des Stichwortverzeichnisses und einem verstärkten Eingehen auf Schlagworte ließe sich die Praxisorientierung des Meincke sicherlich allerdings nochmals erhöhen. Unter Praxisgesichtspunkten wäre auch wünschenswert, die Ausführungen zum Recht der Doppelbesteuerungsabkommen zu vertiefen. Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen stetig an Bedeutung in der Beratungspraxis.
Die wenigen Kritikpunkte am Konzept des Meincke können nichts daran ändern, daß er als Standardwerk zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für die steuerliche Praxis letztlich unersetzbar geworden ist. Im Hinblick auf die ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu den Einheitswerten und die daran anknüpfenden Gesetzesänderungen darf auch der nächsten Auflage des Meincke mit Spannung entgegen gesehen werden.

"... Es ist bewundernswert, wie der Verf. auf knappem Raum umfassende Informationen bietet, dabei gleichermaßen wissenschaftlich fundiert kommentiert aber auch die praktisch relevanten Themen aufgreift und vertieft. Wissenschaftlich arbeitenden Steuerfachleuten wird die Neuauflage ein ebenso unentbehrliches Hilfsmittel sein wie den mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz befassten Praktikern in der Steuerberatung namentlich bei der Gestaltung von Vermögenstransaktionen, den Notaren, den Richtern an den Finanzgerichten sowie den Mitarbeitern von Finanzbehörden."
Notar Dr. Jürgen Rastätter, Karlsruhe, in: Zeitschrift für das Notariat Baden-Württemberg

"... Im Grunde bedarf es bei einem so bewährten Kommentar keiner besonderen Hervorhebungen. Dieser Kommentar ist für die Praxis u.a. auch deshalb von besonderem Wert, weil er bis heute seine Übersichtlichkeit und seinen leicht lesbaren Umfang behalten hat. Nicht zuletzt ist er nur von einem Autor kommentiert und damit ,aus einem Guß' geschrieben; Friktionen in Form von unterschiedlichen Ansichten und dergleichen, wie sie in Großkommentaren unvermeindlich sind, bleiben aus. Daß es dem Autor gelingt, trotz der auch im Erbschaftssteuerrecht zunehmend ausufernden Probleme den Umfang des Kommentars beschränkt zu halten, ist umso erfreulicher, als dennoch auch die für die Besteuerung im Erbfall wichtigen Entwicklungen außerhalb des Erbschaftssteuerrechts, wie z.B. die Einkommensbesteuerung bei der Erbauseinandersetzung nach wie vor in der gebührenden Ausführlichkeit (s. § 3 Rdn. 31 ff.) beibehalten bzw. der aktuellen Entwicklungen angepaßt wurden. Auch das immer wichtiger werdende internationale Erbschaftssteuerrecht mit den wenigen existierenden und derzeitig in den Beratungen befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen sind in gebührender Ausführlichkeit erörtert (s. § 2 Anhang Rdn. 14 ff., s. ferner die Kommentierung zur Anrechnung nach § 21). (...) Insgesamt kann auch dem Kommentar in seiner 12. Auflage attestiert werden, daß er geblieben ist, was er immer war: für den Praktiker und für den Wissenschaftler eine unentbehrliche Hilfe bei der täglichen Arbeit, für denjenigen, der sich in das Erbschaftssteuerrecht erst einfinden muß, ein ausgezeichneter Wegweiser, der auf wissenschaftlichem Niveau die praktischen Probleme souverän darstellt und auch den im Erbschaftsteuerrecht wenig erfahrenen Leser sicher führt."
Universitäts-Professor Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, in: Wertpapier-Mitteilungen Heft 44/2000

'(...) Die wissenschaftlich fundierte Kommentierung vertieft besonders die in der Praxis relevanten Themen. Gerade auch bei Gestaltungsfragen zeichnet sich das Werk aus, weil es umfassend über Grundlagen, Auswirkungen bei den anderen Steuern und praktische Konsequenzen informiert. Der 'Meincke' ist der handliche, gleichwohl umfassende Erbschaftssteuerkommentar, der in jede Aktentasche passt.'
In: DStR 35/2002, zur 13. Auflage '(...) Die 13. Auflage des Kommentars ermöglicht auch dem Notar, der nicht alltäglich mit erbschaftssteuerlichen Fragen befasst ist, sich schnell in der komplizierten Materie des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts zu Recht zu finden und somit bei seinen Gestaltungen steuerliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dieser handliche und praxisorientierte Kommentar kann somit jedem Notar uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden.'
In: Notarkammer Stuttgart Rundschreiben, 14.08.02, zur 13. Auflage '(...) Unter den immer zahlreicher werdenden Darstellungen zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht gehört der Kommentar von Jens Peter Meincke zu den anerkannten Klassikern, die von Praktikern und Wissenschaftlern gleichermaßen geschätzt werden. Meincke ist es auch in der Neuauflage in bewundernswerter Weise gelungen, die Fülle an Gesetzesänderungen und neuerer Rechtsprechung umfassend und zuverlässig einzuarbeiten. (...) Insgesamt hat es Meincke auch in der Neuauflage wieder verstanden, die immer komplizierter werdende Materie des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts verständlich und präzise darzustellen. Der Kommentar von Meincke ist unverändert ein Glanzpunkt in der steuerrechtlichen Kommentarliteratur.'
Thomas Wachter, in: MittBayNot 5/2002, zur 13. Auflage '(...) Planungssicherheit bei der schenkungssteuerlichen Gestaltung bietet der neue 'Meincke' in einzigartiger Weise. Er stellt die Ansicht des BFH oder der Finanzverwaltung stets klar heraus, so dass eindeutig erkennbar ist, wenn der von ihm vertretene Standpunkt (noch) eine Mindermeinung ist und die Anerkennung einer sich daraus ergebenden Gestaltung Probleme aufwerfen könnte (...) kann der 'Meincke', dessen Preis gegenüber der Vorauflage (152DM) sogar gesenkt wurde, jedem als 'Taschen-Bibel' des Erbschaftssteuerrechts zum Kauf empfohlen werden. Wenn man als Berater nämlich vor der Frage steht, welches Buch man zu einem Mandatengespräch zur schnellen Klärung auftretender erbschaft- oder schenkungssteuerlicher Fragen mitnimmt, kann die Antwort nur lauten: 'Meincke, ErbStG, - was sonst?'
Prof. Thomas Reich, in: ZEV 2002, Heft 11, zur 13. Auflage ' (...) Weitere Hervorhebung verdient die klare und unprätentiöse Sprache. Meincke verbindet in seinen Ausführungen vorbildlich Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Klarheit. Obwohl die 13. Auflage noch ganz frisch ist, ist schon abzusehen, dass es Anlass und Material für eine baldige Neuauflage gibt, angesichts der Bewegungsänderungen, die im Schenkungs-, Erbschafts- und Steuerrecht zu erwarten sind, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des BVerfG zum Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002. man kann hoffen, dass die gerade erfolgte Emeritierung Meincke den nötigen Freiraum schafft, die zu erwartenden Änderungen in einer alsbaldigen Neuauflage zuverlässig und aktuell zu kommentieren.'
Professor em. Dr. Helmut Kollhosser, Universität Münster, in: Juristen-Zeitung, 06/ 2003, zur 13. Auflage

'Das beeindruckende Werk von Meincke (siehe hierzu die Besprechung des Verfassers WM 2000, 2224) liegt nun drei Jahre nach der 12. Auflage nunmehr in 13. neuer Auflage vor. Die den Verfasser und sein Werk auszeichnende Prägnanz hat es ermöglicht, dass der Buchumfang sogar geringfügig hinter der 12. Auflage zurückbleibt. Dadurch ist das erhalten geblieben, was den Kommentar auszeichnet: Es werden nicht nur die Einzelprobleme erörtert, sondern es wird die Systematik eines unübersichtlichen Rechtsgebietes in jedem Paragrafen dargestellt. (...) Auch mit der Neuauflage ist dem bewährten Autor wieder ein 'Großer Wurf' gelungen. Gerade die Aktualität macht den Kommentar für immer mehr Benutzer zu dem Werk, zu dem jeder zuerst greift, der sich mit dem Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht beschäftigt.'
Professor Dr. Karl-Georg Loritz, in: NJW 2003, 1575, zur 13. Auflage

"(...) Fazit: Wie bisher ist der Leser auch mit dem Blick in den neuen "Meincke" für die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufs Beste gerüstet. Der Kommentar ist und bleibt ein unerlässliches Hilfsmittel für den Praktiker wie auch den Wissenschaftler."
Wiss. Assistent Dr. Hagen Kobor, in: FR 19/2002, zur 13. Auflage '(...) Würde Friedrich Carl von Savigny heute nochmals seine Schrift 'Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft' schreiben - und weiß Gott, gerade im Steuerrecht hätten wir das mehr als nötig - so würde er exemplarisch Meinckes Kommentar nennen: In der Tradition der historisch-systematischen Rechtswissenschaft strebt Meincke danach, den ausufernden Stoff des Erbschaftsteuerrechts auf seine leitenden Grundsätze zurückzuführen und einen inneren Zusammenhang zu erkennen, darzustellen und für die praktische Rechtsanwendung nutzbar zu machen.'
Dr. jur.tur. Jörg Mayer, Notar, in: DStR 11/2004 zur 13. Auflage
Autorenporträt
Prof. Dr. Jens Peter Meincke, em. o. Prof. an der Univ. zu Köln