Erbschaftsteuer-Klassiker neu aufgelegt!
Der Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht unterstützt mit vielen Hinweisen und Beispielen die Bearbeitung erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlicher Mandate. Zum einen sind alle zwischenzeitlich ergangenen gesetzlichen Neuregelungen eingearbeitet, z. B. durch das Jahressteuergesetz 2021 vom 21.12.2021. Darüber hinaus wurden zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit sowie des BFH und EuGH umfassend berücksichtigt. Mit dem Fischer/Pahlke/Wachter erhalten Sie einen Kommentar für die Praxis, der durch Kompaktheit, Klarheit, Instruktion und Aktualität hervorsticht.
Haufe Praxiskommentare - einfach schneller informiert:
Kompakte Normenkommentierung des ErbStG durch erfahrene Autoren und Herausgeber aus Richterschaft, Verwaltung und BeraterschaftKlarer Fokus auf Beratungsansätze und GestaltungstippsIntensive Diskussion der Rechtsprechung, insbesondere der BFH-Entscheidungen8. Auflage in vollständiger Neubearbeitung aufgrund von Rechtsentwicklungen.
Mit dieser Neuauflage wird die Kommentierung des ErbStG auf den Stand November 2022 gebracht und berücksichtigt damit alle Änderungen infolge der jüngsten Rechtsentwicklungen, u. a. des JStG, insbesondere bei Steuerbefreiungs- und Verschonungsregelungen nach den §§ 13a - 13d sowie §§ 19a, 28, 28a ErbStG und der Bewertungsregelungen, § 12 ErbStG.. Alle übrigen Vorschriften des ErbStG sind auf den aktuellen Stand der Literatur, der ErbStR und Hinweise sowie Rechtsprechung gebracht worden.
Die geänderten Richtlinien und Hinweise erfordern für Ihre Beratungs- und Deklarationstätigkeit neue Ansätze und Strategien. Was heißt dies für die Unternehmen, Personen und deren steuerlichen Berater? Was bedeuten die Änderungen für die Beratungspraxis und die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts? Wie entwickelt sich das einschlägige Bewertungsrecht sowie die ImmoWertV?
Es gilt daher jetzt:
sich umfassend und gleichzeitig fokussiert zu informieren
die Praxisrelevanz der Änderungen kommentiert zu wissen
Neuerungen richtig einschätzen zu können und Gestaltungen anzupassen
Leistungsumfang:
Einbezug der jüngsten Rechtsentwicklungen
Kompakte Kommentierung zum Bewertungsrecht im Rahmen des § 12 ErbStG.
Fokus insbesondere auf die reformierten Befreiungs- und Begünstigungsvorschriften.Tipp:
Auch als Online-Kommentar zum Vorzugspreis erhältlich, mit zahlreichen weiteren Inhalten und regelmäßigen Aktualisierungen.
Der Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht unterstützt mit vielen Hinweisen und Beispielen die Bearbeitung erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlicher Mandate. Zum einen sind alle zwischenzeitlich ergangenen gesetzlichen Neuregelungen eingearbeitet, z. B. durch das Jahressteuergesetz 2021 vom 21.12.2021. Darüber hinaus wurden zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit sowie des BFH und EuGH umfassend berücksichtigt. Mit dem Fischer/Pahlke/Wachter erhalten Sie einen Kommentar für die Praxis, der durch Kompaktheit, Klarheit, Instruktion und Aktualität hervorsticht.
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Mit dieser Neuauflage wird die Kommentierung des ErbStG auf den Stand November 2022 gebracht und berücksichtigt damit alle Änderungen infolge der jüngsten Rechtsentwicklungen, u. a. des JStG, insbesondere bei Steuerbefreiungs- und Verschonungsregelungen nach den §§ 13a - 13d sowie §§ 19a, 28, 28a ErbStG und der Bewertungsregelungen, § 12 ErbStG.. Alle übrigen Vorschriften des ErbStG sind auf den aktuellen Stand der Literatur, der ErbStR und Hinweise sowie Rechtsprechung gebracht worden.
Die geänderten Richtlinien und Hinweise erfordern für Ihre Beratungs- und Deklarationstätigkeit neue Ansätze und Strategien. Was heißt dies für die Unternehmen, Personen und deren steuerlichen Berater? Was bedeuten die Änderungen für die Beratungspraxis und die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts? Wie entwickelt sich das einschlägige Bewertungsrecht sowie die ImmoWertV?
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Kompakte Kommentierung zum Bewertungsrecht im Rahmen des § 12 ErbStG.
Fokus insbesondere auf die reformierten Befreiungs- und Begünstigungsvorschriften.Tipp:
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