Bereits die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Rechtsfiguren Erbunwürdigkeit und Unterhaltsverwirkung weist interessante Parallelen auf. Dargestellt am praxisrelevanten Beispiel des Elternunterhalts wird in der Arbeit die Forderung nach einem gebotenen Gleichlauf beider Institute entwickelt. Auf Ebene der Sachnormen auftauchende Probleme konzeptioneller Art setzen sich im Kollisionsrecht fort. So werfen Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen insbesondere im Erbunwürdigkeitsrecht Anknüpfungsfragen
kollisionsrechtlicher Art auf. Soweit nach fremdem Recht Unterhaltspflichtverletzungen zur Erbunwürdigkeit führen, stellen sich weitere kollisionsrechtliche Probleme. Die Untersuchung schließt mit einem Blick auf verfahrensrechtliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Fällen der ErbunwErbunwürdigkeit.
kollisionsrechtlicher Art auf. Soweit nach fremdem Recht Unterhaltspflichtverletzungen zur Erbunwürdigkeit führen, stellen sich weitere kollisionsrechtliche Probleme. Die Untersuchung schließt mit einem Blick auf verfahrensrechtliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Fällen der ErbunwErbunwürdigkeit.