Löst die Abfindung für einen Erbverzicht Pflichtteilsergänzungs- ansprüche aus? Die praktisch bedeutsame Frage ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur umstritten und höchstrichterlich noch nicht entschieden. Der Verfasser zeigt auf, dass für die Lösung des zugrundeliegenden Interessenkonflikts nicht nur das Pflichtteilsergänzungsrecht ausschlaggebend ist, sondern vor allem die bisher weitgehend unbeachtet gebliebene Vorschrift des 2310, 2 BGB. Die Arbeit beschränkt sich nicht allein auf die jetzige Rechtslage, sie bringt auch Vorschläge für eine künftige Gesetzesänderung.
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