Die Monographie ist der Untersuchung der allgemeinen psychologischen Phänomenologie des Rechtsbewusstseins gewidmet, das eine psychosoziale Instanz ist, die die Persönlichkeit aus der Position ihrer Integrität und Integration in die sozio-rechtliche Realität definiert, sowie durch eine besondere Einzigartigkeit gekennzeichnet ist, die die Richtung der Prozesse der Bedeutungsgebung und Sinngebung bestimmt, die Identität der persönlichen Identität, die Akzeptanz, indifferente Wahrnehmung oder Ablehnung der sozio-rechtlichen Realität bestimmt. Die subjektiv-psychologische Akzeptanz und Aneignung des Rechts durch den Menschen als Möglichkeit und Freiheit des Denkens, Entscheidens und Handelns ist eine der wesentlichen Facetten seiner Sozialisation und seiner sozialen Identität (Einzigartigkeit) als Mensch und als Bürger. Das Rechtsbewusstsein einer Person entsteht und formt sich als ein System persönlichkeitsbezogener Rechtskonstruktionen, die verschiedene Aspekte der Rechtswirklichkeit widerspiegeln und zur Regulierung des eigenen Verhaltens in Rechtssituationen und zur Entwicklung der persönlichen Rechtswahrnehmung beitragen.