Erfindungen und ihre Umsetzung in Technologie und wirtschaftliche Produktion sind in einer Volkswirtschaft Garant für Wachstum und internationale Wettbewerbssfähigkeit. Träger der Innovation ist vorrangig der Erfinder. Die Befähigung und Leistungskraft dieses Personenkreises entscheidet über den Erfolg von Forschungs- und Entwicklungsarbeit.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich in rechtstatsächlicher Hinsicht mit dem Innovationsverhalten von Organmitgliedern (Personen, die bei einer Personengesamtheit zur Vertretung und/oder zur Geschäftsführung berufen sind) und rechtlich mit der Behandlung ihrer Erfindungen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich in rechtstatsächlicher Hinsicht mit dem Innovationsverhalten von Organmitgliedern (Personen, die bei einer Personengesamtheit zur Vertretung und/oder zur Geschäftsführung berufen sind) und rechtlich mit der Behandlung ihrer Erfindungen.