Ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht — so hatte es die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung gewollt. Drastischer ist wohl kaum je ein politisches Ziel verfehlt worden. Durch das mit Wirkung Anfang 2008 gültige Gesetz ist für jedermann erkennbar, dass das Urheberrecht zum Handelsrecht wird. Alle Bemühungen der Wissenschaft, diese fatale Entwicklung zu verhindern, sind erst einmal als gescheitert anzusehen. Letztlich wird es aber doch eher ein erfolgreiches Scheitern sein. Immer mehr Personen in Bildung und Wissenschaft wird bewusst werden, dass sich nicht gegen, aber doch unabhängig vom Urheberrecht neue freie, selbstbestimmte Formen des Umgangs mit Wissen und Information (Open Access) entwickeln müssen. Dabei wäre es auch über das Urheberrecht denkbar einfach. Es genügte ein Satz: Verwertungsrechte im öffentlichen Bereich von Bildung und Wissenschaft können von Urhebern nicht exklusiv zur kommerziellen Verwertung abgetreten werden. Wissen, zumal das mit öffentlichen Mitteln produzierte, kann nicht privates Eigentum sein. Es soll eine dritte Runde in der Urheberrechtsanpassung geben. Die von Bildung und Wissenschaft zu verfolgenden Ziel werden hier formuliert.