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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1957 gilt für anwaltliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Gebührenordnung. Danach werden Anwälte auf Basis des Streitwertes bzw. fester Gebührensätze für bestimmte Tätigkeiten entlohnt. Doch spätestens mit der Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) im Jahre 2004 ist eine erste Liberalisierung für Anwaltshonorare in Kraft getreten, die eine Diskussion über die "beste" Entlohnung für…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1957 gilt für anwaltliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Gebührenordnung. Danach werden Anwälte auf Basis des Streitwertes bzw. fester Gebührensätze für bestimmte Tätigkeiten entlohnt. Doch spätestens mit der Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) im Jahre 2004 ist eine erste Liberalisierung für Anwaltshonorare in Kraft getreten, die eine Diskussion über die "beste" Entlohnung für Rechtsanwälte ausgelöst hat. Bis jetzt ist es noch unklar, ob der Gesetzgeber nur Ausnahmen für Erfolgshonorare zulässt, das Verbot für Erfolgshonorare komplett aufhebt und/oder auch zusätzliche Honorarformen erlaubt. Daher sollen im Rahmen dieser Seminararbeit verschiedene Honorarformen, unabhängig von geltendem Recht, für Anwälte bei Tätigkeiten vor Gericht verglichen und kritisch gewürdigt werden. Ein besonderer Schwerpunkt entfällt dabei auf mögliche Interessenkonflikte zwischen Anwälten, Mandanten und dem Gesetzgeber auf Grund der gewählten Honorarform.Zusätzlich zu der kritischen Würdigung der verglichenen Honorarformen werden auch die in den USA üblichen Honorarformen und die dort gemachten Erfahrungen betrachtet.In einem Fazit werden die gemachten Ergebnisse gewürdigt und - soweit möglich - Empfehlungen für eine optimale Honorarform gegeben.