Dem Wettbewerbsrecht kommt besondere Bedeutung bei der Verwirklichung des Binnenmarktes zu. Seine Angleichung dient nicht nur dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, sondern liegt im Interesse aller Marktteilnehmer. Anbieter können sich auf gleichartige Marktverhaltensanforderungen einstellen, Konsumenten vom vereinheitlichten Schutzniveau profitieren. Trotz dieser Vorteile hat eine Angleichung der nationalen Unlauterkeitsregeln durch den europäischen Gesetzgeber bislang nur in begrenztem Umfang stattgefunden.
Ziel der Arbeit ist es, neben den Unterschieden die Gemeinsamkeiten der Wettbewerbsordnungen in den 15 Mitgliedstaaten der EU herauszuarbeiten, um auf dieser Basis Vorschläge für eine Angleichung des Unlauterkeitsrechts zu unterbreiten.
Hierzu unternimmt die Verfasserin einen detaillierten Vergleich der nationalen Vorschriften untereinander sowie im Verhältnis zu den europäischen Vorgaben - insbesondere der Rechtsprechung des EuGH. Im Ergebnis zeigt sich: Für ein Eingreifen des europäischen Gesetzgebers besteht kein dringender Bedarf. Vielmehr bewegen sich die Länderregeln, die sich nicht erheblich voneinander unterscheiden, kontinuierlich aufeinander zu.
Ziel der Arbeit ist es, neben den Unterschieden die Gemeinsamkeiten der Wettbewerbsordnungen in den 15 Mitgliedstaaten der EU herauszuarbeiten, um auf dieser Basis Vorschläge für eine Angleichung des Unlauterkeitsrechts zu unterbreiten.
Hierzu unternimmt die Verfasserin einen detaillierten Vergleich der nationalen Vorschriften untereinander sowie im Verhältnis zu den europäischen Vorgaben - insbesondere der Rechtsprechung des EuGH. Im Ergebnis zeigt sich: Für ein Eingreifen des europäischen Gesetzgebers besteht kein dringender Bedarf. Vielmehr bewegen sich die Länderregeln, die sich nicht erheblich voneinander unterscheiden, kontinuierlich aufeinander zu.