Magisterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14,5, Deutsche Hochschule der Polizei , Sprache: Deutsch, Abstract: Vertrauenspersonen (V-Personen) sind Privatpersonen, deren planmäßige und dauerhafte Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden oder den Nachrichtendiensten Dritten nicht bekannt ist. Ihr Einsatz ist aufgrund diverser Skandale und spezifischer Problematiken sowohl im politischen als auch zivilgesellschaftlichen Raum immer wieder Teil kontroverser Diskurse. So existieren aktuell etwa Entschließungsanträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur konsequenteren Regelung des V-Personenwesens. Die Polizeigesetze der Länder und des Bundes sowie die Gesetze über die Nachrichtendienste normieren unterschiedlich detaillierte Ermächtigungsgrundlagen für den Einsatz von V-Personen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Anders stellt sich die Gesetzgebung im Bereich der Strafverfolgung dar, da das V-Personenwesen nicht explizit durch die Strafprozessordnung (StPO) kodifiziert wird. Stattdessen wird die Maßnahme auf die strafprozessualen Ermittlungsgeneralklauseln der §§ 161, 163 StPO i.V.m. Anlage D der RiStBV gestützt. Diese Rechtslage wird im Rahmen der Masterarbeit aus verschiedenen Perspektiven analysiert. Im Verlauf des Forschungsprozesses wird dabei erläutert, wie V-Personen im Kontext vergleichbarer verdeckter personaler Ermittlungsmethoden einzuordnen sind, wie die verschiedenen Teilbereiche der einschlägigen Sicherheitsgesetzgebung (Gefahrenabwehrrecht, Recht der Nachrichtendienste, Strafprozessrecht) das V-Personenwesen regeln, wie dies zu bewerten ist und weshalb eine Harmonisierung der entsprechenden Sicherheitsgesetzgebung angemessen erscheint. Weiterhin wird der bestehende rechtspolitische Diskurs hinsichtlich einer Regelung ausgewertet und kontextualisiert. Im Ergebnis werden sowohl juristische als auch rechtspolitische Erfordernisse hinsichtlich einer Normierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht gesehen. In Anbetracht der legislativen Erfordernisse soll final ein Gesetzesentwurf aufzeigen, wie eine Kodifizierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht ausgestaltet werden kann, um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen, ohne dabei den erheblichen Einsatzwert von V-Personen zu gefährden.
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