Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB…mehr
Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Gläubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschäft ermöglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens.
Jan Gadinger studierte von Mai 2011 bis Juli 2016 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Schwerpunkt Grundlagen des Rechts. Hieran schloss sich bis Oktober 2018 das Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg an. Von August 2016 bis November 2021 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Dissertation entstand unter der Betreuung von Prof. Dr. Michael Grünberger. Im Februar 2023 wurde er an der Universität Bayreuth promoviert. Seit Ende 2021 steht er im Bayerischen Justizdienst.
Inhaltsangabe
1. Inkompatibilität von Schadensersatz statt der (vollständig ausbleibenden) Leistung und »allgemeinem« Schadensrecht Untersuchungsgegenstand: Vollständige Nichterfüllung des Kaufvertrages über marktgängige Waren - Ausgangspunkt: Einheit des Schadensrechts trotz Verschiedenheit im Haftungszweck - Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von »Schäden« - Stand der Forschung und jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung - Methode und Gang der Darstellung
2. Das vollständige Ausbleiben der Leistung im Kaufvertrag: Drei grundlegende Fragen zur Anspruchsbemessung Die beiden Grundkonstellationen und jeweils drei grundlegende Fragen - Fiktiver Parteivortrag zur Anspruchsbemessung
3. Bisherige Konzeptionen: »Konkrete« und »abstrakte« Schadensberechnung Schaden als negativer Vermögenssaldo (Differenzhypothese) - Grundsatz der »konkreten« Schadensberechnung - »Abstrakte« Schadensberechnung des Käufers - »Abstrakte« Schadensberechnung des Verkäufers - Lösung der Beispielsfälle
4. Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von Schäden Modell der Marktstufen - Anspruchsbemessung: Ersatz der Marktpreisdifferenz - Lösung der Beispielsfälle
5. Der Mythos von den 249 ff. BGB als wirklich allgemeiner Teil des Schadensrechts Fünf Fragen der Anspruchsbemessung an die 249 ff. BGB - 249, 251 BGB als untaugliche Ansätze zur Bemessung des Schadensersatzes statt der Leistung - 252 BGB keine Grundlage für den Ersatz von Weiterveräußerungs- oder Absatzgewinnen - Differenzhypothese als (außervertragliches) Hilfsinstrument ohne eigene Abgrenzungsfunktion - Gescheiterte Anwendung der 249 ff. BGB zur Beantwortung der drei grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung - Keine Beantwortung der fünf Fragen der Anspruchsbemessung von den 249 ff. BGB
6. Eine leistungsstörungsrechtliche Perspektive auf den Schadensersatz statt der Leistung Anspruch des Käufers - Anspruch des Verkäufers
1. Inkompatibilität von Schadensersatz statt der (vollständig ausbleibenden) Leistung und »allgemeinem« Schadensrecht Untersuchungsgegenstand: Vollständige Nichterfüllung des Kaufvertrages über marktgängige Waren - Ausgangspunkt: Einheit des Schadensrechts trotz Verschiedenheit im Haftungszweck - Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von »Schäden« - Stand der Forschung und jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung - Methode und Gang der Darstellung
2. Das vollständige Ausbleiben der Leistung im Kaufvertrag: Drei grundlegende Fragen zur Anspruchsbemessung Die beiden Grundkonstellationen und jeweils drei grundlegende Fragen - Fiktiver Parteivortrag zur Anspruchsbemessung
3. Bisherige Konzeptionen: »Konkrete« und »abstrakte« Schadensberechnung Schaden als negativer Vermögenssaldo (Differenzhypothese) - Grundsatz der »konkreten« Schadensberechnung - »Abstrakte« Schadensberechnung des Käufers - »Abstrakte« Schadensberechnung des Verkäufers - Lösung der Beispielsfälle
4. Neukonzeption: Erfüllung in Geld statt Ersatz von Schäden Modell der Marktstufen - Anspruchsbemessung: Ersatz der Marktpreisdifferenz - Lösung der Beispielsfälle
5. Der Mythos von den 249 ff. BGB als wirklich allgemeiner Teil des Schadensrechts Fünf Fragen der Anspruchsbemessung an die 249 ff. BGB - 249, 251 BGB als untaugliche Ansätze zur Bemessung des Schadensersatzes statt der Leistung - 252 BGB keine Grundlage für den Ersatz von Weiterveräußerungs- oder Absatzgewinnen - Differenzhypothese als (außervertragliches) Hilfsinstrument ohne eigene Abgrenzungsfunktion - Gescheiterte Anwendung der 249 ff. BGB zur Beantwortung der drei grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung - Keine Beantwortung der fünf Fragen der Anspruchsbemessung von den 249 ff. BGB
6. Eine leistungsstörungsrechtliche Perspektive auf den Schadensersatz statt der Leistung Anspruch des Käufers - Anspruch des Verkäufers
7. Zusammenfassung
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