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So hilft Ihnen der Ergänzungsband zum Lexikon für das Lohnbüro 2022:
Der Gesetzgeber verlangt den Lohnbüros in 2022 viel ab. Steuerentlastungsgesetz 2022, 4. Corona-Steuerhilfegesetz, Gesetz zu Mini- und Midi-Jobs und zum Mindestlohn bringen rückwirkende Änderungen zum 1.1.2022 und Neuerungen zum 1.10.2022.
Damit verbunden sind Rückrechnungen und Korrekturen. Um prüfungssicher abzurechnen, gilt es auf dem neuesten Stand zu sein.
Dabei unterstützt Sie der Ergänzungsband auf ideale Weise. Vollumfänglich sind die Stichworte, die von den Änderungen unmittelbar betroffen sind,
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Produktbeschreibung
So hilft Ihnen der Ergänzungsband zum Lexikon für das Lohnbüro 2022:

Der Gesetzgeber verlangt den Lohnbüros in 2022 viel ab. Steuerentlastungsgesetz 2022, 4. Corona-Steuerhilfegesetz, Gesetz zu Mini- und Midi-Jobs und zum Mindestlohn bringen rückwirkende Änderungen zum 1.1.2022 und Neuerungen zum 1.10.2022.

Damit verbunden sind Rückrechnungen und Korrekturen. Um prüfungssicher abzurechnen, gilt es auf dem neuesten Stand zu sein.

Dabei unterstützt Sie der Ergänzungsband auf ideale Weise. Vollumfänglich sind die Stichworte, die von den Änderungen unmittelbar betroffen sind, aktualisiert. Auch die Beispiele entsprechen der neuesten Rechtslage. So sind Sie bei den Themen Corona-Pandemie, Energiepreispauschale, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte, Geringfügige Beschäftigung, Hausgehilfin, Home-Office, Kurzarbeitergeld, Mindestlohn, Mobilitätsprämie, Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften, Tarifaufbau und im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV bestens gerüstet.
Autorenporträt
Wolfgang Schönfeld, Diplom-Finanzwirt (FH), Regierungsdirektor a.D. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen; Jürgen Plenker, Regierungsrat im Lohnsteuerreferat des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, Diplom-Finanzwirt (FH); Heinz-Willi Schaffhausen, Regierungsrat, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Diplom-Finanzwirt (FH).