Die Ergebnisteilhabe der Gesellschafter einer unternehmenstragenden Personengesellschaft weist eine besondere Brisanz auf: Zunächst stehen das Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter in Widerstreit. Bei der Ergebnisverteilung unter die Gesellschafter wollen diese sodann ihre jeweils geleisteten Beiträge angemessen abgegolten wissen. Beide Fragenkreise werden vom bisherigen Recht allenfalls unzureichend adressiert. Aufgrund der enormen Wirkkräfte dispositiver Vorschriften war trotz funktionierender Vertragspraxis eine Modernisierung des geschriebenen Rechts geboten. Die Arbeit untersucht, ob das MoPeG die Interessengegensätze nun in Einklang bringen und so die Schwächen des bisherigen Rechts kompensieren kann.
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