In seinem Gutachten für den Freistaat Sachsen bewertet der Autor die umstrittenen Legitimationsvoraussetzungen der sächsischen Wasserentnahmeabgabe und die damit angestrebte Lenkungswirkung sowie das europarechtliche Gebot kostendeckender Wasserpreise aus Art. 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie.
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