"Wieviel Freiheit haben wir im Umgang mit unserer Vergangenheit ?" Dieser Frage, die Bernhard Schlink als Untertitel seines Vortrags stellte, geht er sehr differenzierend nach und entwickelt seine Stellungnahme dazu aus unterschiedlichsten Blickwinkeln. Wieweit dürfen individuelle Verdrängungs-, Befreiungsprozesse des Erinnerns gehen ? Schlink wägt dies ab gegen die moralische Verpflichtung der Gesellschaft zum kollektiven Erinnern, sind doch alle mit anderen Personen und damit mit der Gesellschaft insgesamt verbunden. Ist da "die Befreiung vom Ich" möglich, tolerierbar ?