Ermessensspielräume bei der Entlassung von Probebeamten gemäß § 34 BBG

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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor stellt die verwaltungsrechtliche Bedeutung behördlichen Ermessens als begrenzten Freiraum der Exekutive gegenüber der Legislative und der Judikative dar. Darauf aufbauend untersucht der Autor das Ermessen in § 34 BBG und beantwortet die Frage nach Ermessensspielräumen bei der Entlassung von Probebeamten. Da...