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Diese Arbeit nimmt den Bedeutungszuwachs der Verfahrensrechte in der Kartellverfahrensordnung zum Anlass für eine Untersuchung, welche Konsequenzen sich für Unternehmen aus der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission ergeben. Die Untersuchung berücksichtigt die drei Ermittlungsbefugnisse, denen in der Praxis der Kommission die größte Bedeutung zugemessen wird. Dies sind das Auskunftsrecht, das Nachprüfungsrecht bei Unternehmen und das Nachprüfungsrecht in "anderen Räumlichkeiten". Eine Bestandsaufnahme stellt die jeweiligen Normen dar und arbeitet die bereits existierenden…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit nimmt den Bedeutungszuwachs der Verfahrensrechte in der Kartellverfahrensordnung zum Anlass für eine Untersuchung, welche Konsequenzen sich für Unternehmen aus der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission ergeben. Die Untersuchung berücksichtigt die drei Ermittlungsbefugnisse, denen in der Praxis der Kommission die größte Bedeutung zugemessen wird. Dies sind das Auskunftsrecht, das Nachprüfungsrecht bei Unternehmen und das Nachprüfungsrecht in "anderen Räumlichkeiten". Eine Bestandsaufnahme stellt die jeweiligen Normen dar und arbeitet die bereits existierenden Grundsätze im Bereich der Ermittlungsbefugnisse und der Verteidigungsrechte heraus. Sodann wird deren Entwicklung mit den korrespondierenden Vorschriften der (alten) VO Nr. 17/62 verglichen. Als Kernpunkt werden aktuelle Probleme bei der Anwendung dieser Normen analysiert. Zentrale Frage ist jeweils, ob der Zuwachs der Befugnisse seitens der Kommission einen "gerechten" Ausgleich im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Unternehmen erfahren hat. Anwendungsprobleme aus der Praxis der Kartellbehörden und der betroffenen Unternehmen werden anhand der bereits ergangenen Rechtsprechung untersucht.
Autorenporträt
Der Autor: Peter Karl Koch hat an der Universität Heidelberg studiert. Das Referendariat hat er im OLG-Bezirk Karlsruhe absolviert. Daran hat sich ein einjähriger Masterstudiengang am Trinity College in Dublin angeschlossen, in dessen Rahmen er den LL.M. erwarb.