Zielsetzung der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) in Zeiten steigender Gefährdung zusätzlicher Ermittlungskompetenzen bedarf. Ausgangspunkt der Untersuchung ist zunächst die Entstehung und weitere Entwicklung des BKA. Anschließend werden Begriff und Stellenwert der "Ermittlungen" in Strafsachen erörtert und schließlich wird die praktische Wahrnehmung der Ermittlungskompetenzen durch das BKA anhand neuerer Rechtsprechung und polizeilicher Statistiken und Berichte untersucht sowie die Verfassungsmäßigkeit des alten und neuen BKAG geprüft. Dabei erscheint eine Ausweitung des BKA-Ermittlungsinstrumentariums lediglich auf dem Gebiet der Staatsschutzdelikte nahezuliegen. Das BKA hat sich durch das neue BKAG in eine eigenständige Polizeibehörde verwandelt, die freilich im Verbund mit den Länderpolizeien agieren soll. Ob das sichergestellt ist, bleibt Prüfaufgabe der Länder bei etwaigen neuen Gesetzgebungsverfahren. Rund 55 Jahre nach Einrichtung des BKA zeichnet sich eine eigenständige Polizeihoheit des Bundes ab, die das bisherige föderale System mit dem Primat der Länder in Frage stellt.