Die heute in der Schweiz gültigen Vorschriften über die Bemessung von wech selbeanspruchten Stahlbeton- und Spannbetontragwerken sind unklar. In Art. 3. 07 der Norm SIA 162 sind für Eisenbahnbrücken und ähnlich beanspruchte Bau werke zulässige Stahlspannungen, abhängig von den Grenzwerten A und B der Zugbeanspruchung, vorgeschrieben. Mit diesen Werten und den in Art. 3. 03 (Biegung mit Normalkraft) und in Art. 3. 12 (Schubsicherung in Platten und Balken) angegebenen Rechenregeln kann ein wechselbeanspruchtes Stahlbeton tragwerk bemessen werden, allerdings ergeben sich auf diese Weise unwirt schaftliche Lösungen gemessen am heutigen Stand der Kenntnisse. Die Schubbe messung von Stahlbetonbalken und Platten kann gemäss Art. 3. 12 der No~m SIA 162 auch nach Richtlinie 17 erfolgen, die für vorwiegend statisch beanspruch te Tragwerke entwickelt wurde. Wird sie, was nach der gültigen Norm SIA 162 nicht ausgeschlossen ist, zur Bemessung wechselbeanspruchter Tragwerke ver wendet, so ergeben sich teilweise Lösungen auf der unsicheren Seite, wie dies aus verschiedenen Ermüdungsversuchen deutlich hervorgeht. Auf Schub bean spruchte voll oder teilweise vorgespannte Stahlbetonträger schliesslich kön nen wahlweise nach Art. 5. 13 oder nach Richtlinie 17 der Norm SIA 162 bemes sen werden, wobei beide Vorschriften zwischen statisch und wechselbeanspruch ten Tragwerken nicht unterscheiden. Seit dem 1. April 1976 steht dem Ingenieur die Richtlinie 34 der Norm SIA 162 zur Verfügung. Diese Richtlinie vereinheitlicht die Bemessung von Stahlbeton und Spannbetontragwerken.
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