Die 4. Auflage des sowohl in der Rechts- und Wirtschaftspraxis als auch in der Wissenschaft viel beachteten und bewährten Kommentars bringt die Kommentierung hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum auf den aktuellen Stand (1.1.2007). Gegenstand der umfassenden Neubearbeitung ist insbesondere erste Änderungsgesetz zum EEG.
Gegenstand und Ziele des ersten Änderungsgesetzes sind u.a.
- die stärkere Entlastung besonders stromintensiven Unternehmen von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen,
- die Sicherstellung einer ordnungsgemäße Umsetzung des EEG,
- für mehr Transparenz bei dem bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen zu sorgen, um die Inanspruchnahme der Stromverbraucher für die EEG-Umlage nachvollziehbar zu machen.
Das Gesetz überträgt der Bundesnetzagentur zu diesem Zwecke neue Zuständigkeiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden im Interesse des Verbraucherschutzes und der Transparenz zur Mitteilung der für den bundesweiten Ausgleich erforder-lichen Angaben sowie teilweise auch zu deren Veröffentlichung im Internet und Meldung an die Bundesnetzagentur verpflichtet.
Der Kommentar bietet somit das nötige Rüstzeug, um den aktuellen Entwicklungen im Recht der Erneuerbaren Energien auf höchstem Niveau und gut vorbereitet zu begegnen.
Gegenstand und Ziele des ersten Änderungsgesetzes sind u.a.
- die stärkere Entlastung besonders stromintensiven Unternehmen von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen,
- die Sicherstellung einer ordnungsgemäße Umsetzung des EEG,
- für mehr Transparenz bei dem bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen zu sorgen, um die Inanspruchnahme der Stromverbraucher für die EEG-Umlage nachvollziehbar zu machen.
Das Gesetz überträgt der Bundesnetzagentur zu diesem Zwecke neue Zuständigkeiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden im Interesse des Verbraucherschutzes und der Transparenz zur Mitteilung der für den bundesweiten Ausgleich erforder-lichen Angaben sowie teilweise auch zu deren Veröffentlichung im Internet und Meldung an die Bundesnetzagentur verpflichtet.
Der Kommentar bietet somit das nötige Rüstzeug, um den aktuellen Entwicklungen im Recht der Erneuerbaren Energien auf höchstem Niveau und gut vorbereitet zu begegnen.