Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung hat die magische 10-Prozent-Marke bereits vor einigen Jahren übersprungen. Im laufenden Jahr könnte der Anteil sich bereits deutlich der 15-Prozent-Marke annähern, bis zum Jahr 2020 könnten - so die politische Zielgröße - 30 Prozent erreicht werden.
Dieser wachsenden energiewirtschaftlichen Bedeutung entspricht die steigende Aufmerksamkeit, die unsere Rechtsordnung den Erneuerbaren Energien widmet. Eckpfeiler des Umweltenergierechts in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Von ihm gehen die wesentlichen Impulse für die Erneuerung des Energiesystems aus: weg von fossilen Energieträgern hin zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen nachhaltigen Energieversorgung aus regenerativen Quellen.
Da das Werk erfreulich gut aufgenommen wurde, erscheint nun bereits die 2. Auflage. Diese berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und wesentliche wissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso wie die durch das 1. EEG-Änderungsgesetz zum 1.12.2006 hinzugekommenen Vorschriften.
Dieser wachsenden energiewirtschaftlichen Bedeutung entspricht die steigende Aufmerksamkeit, die unsere Rechtsordnung den Erneuerbaren Energien widmet. Eckpfeiler des Umweltenergierechts in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Von ihm gehen die wesentlichen Impulse für die Erneuerung des Energiesystems aus: weg von fossilen Energieträgern hin zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen nachhaltigen Energieversorgung aus regenerativen Quellen.
Da das Werk erfreulich gut aufgenommen wurde, erscheint nun bereits die 2. Auflage. Diese berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und wesentliche wissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso wie die durch das 1. EEG-Änderungsgesetz zum 1.12.2006 hinzugekommenen Vorschriften.