Ernst Melsheimer, geboren 1897 im Saarland, war Mitarbeiter im Preußischen Justizministerium in der Weimarer Republik, im Justizministerium Preußens und des Reiches sowie Richter am Kammergericht in der NS-Zeit, Abteilungsleiter und Vizepräsident der Deutschen Zentralen Justizverwaltung in der SBZ sowie schließlich 11 Jahre - bis zu seinem Tod 1960 - Erster Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Allein dieser Werdegang macht ihn zu einer der rätselhaftesten Persönlichkeiten der DDR-Justiz. In persönlicher und politischer Hinsicht entwickelte er sich zu einem polemischen Justiz-Funktionär der SED/KPD. Melsheimer war in der Weimarer Zeit Mitglied der SPD, während der NS-Zeit kein Mitglied der NSDAP aber dennoch als Jurist tätig. Nach Kriegsende trat er umgehend der KPD bei und avancierte schließlich zu einem leitenden Juristen in der DDR. Wie und warum er diese ideologischen Wechsel überstehen konnte und wollte sind die Leitfragen dieser Arbeit.