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Die Möglichkeit der Erlösherausgabe nach § 281 BGB stellt eine Eigenart des deutschen Rechts dar, die in ihrer Entwicklung eng mit der allgemeinen Bereicherungshaftung des Schuldners verbunden ist. Aus der Sicht des Gesetzgebers dokumentiert der Autor am Beispiel der Verkäuferhaftung die Entstehung der Norm und legt die Besonderheiten der hierzu ergangenen Rechtsprechung dar. In einem weiteren Schritt stellt er die Rechtsfolge der Erlösherausgabe der schadens- und bereicherungsrechtlichen Regelung vergleichend gegenüber.
Die aktuellen us-amerikanischen und englischen Diskussionen zur
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Produktbeschreibung
Die Möglichkeit der Erlösherausgabe nach § 281 BGB stellt eine Eigenart des deutschen Rechts dar, die in ihrer Entwicklung eng mit der allgemeinen Bereicherungshaftung des Schuldners verbunden ist. Aus der Sicht des Gesetzgebers dokumentiert der Autor am Beispiel der Verkäuferhaftung die Entstehung der Norm und legt die Besonderheiten der hierzu ergangenen Rechtsprechung dar. In einem weiteren Schritt stellt er die Rechtsfolge der Erlösherausgabe der schadens- und bereicherungsrechtlichen Regelung vergleichend gegenüber.

Die aktuellen us-amerikanischen und englischen Diskussionen zur Gewinnhaftung im Vertragsrecht berücksichtigt der Autor im rechtsvergleichenden Teil seiner Arbeit. Ausgehend von den Besonderheiten des Kaufs trägt er der im anglo-amerikanischen Recht zu beobachtenden Entwicklung der remedies (Rechtsbehelfe) Rechnung, die auf ein institutionelles Verständnis des Vertragsrechts als Alternative zur gerichtlichen Abschöpfung des Erlöses verweist.

Die rechtsvergleichend gewonnenen Erkenntnisse bestätigen den Autor in der Überzeugung, daß in einer durch die Maxime der Vertragsfreiheit garantierten freien Marktordnung für eine Erlösherausgabe im Bereich der vertraglichen Haftung ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Raum ist.