Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 25,00 €
  • Buch

Seit dem 1. Juni 2005 darf unbehandelter Abfall nicht mehr abgelagert werden. Wer nun davon ausginge, dass jetzt aller Restabfall behandelt würde, befände sich auf dem Holzweg. Restabfall-Zwischenlager werden an vielen Orten angelegt und es ist nicht absehbar, ob und wie sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Jahr abgebaut werden. Dies hat viele Gründe. Zum einen trägt der Gesetzgeber Schuld, weil er die Abfallablagerung nicht mit einer Deponieabgabe sanktioniert hat und damit seinen ernsten Willen zur Beendigung der Restabfallablagerung dokumentiert hat. Das Beispiel Österreich…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem 1. Juni 2005 darf unbehandelter Abfall nicht mehr abgelagert werden. Wer nun davon ausginge, dass jetzt aller Restabfall behandelt würde, befände sich auf dem Holzweg. Restabfall-Zwischenlager werden an vielen Orten angelegt und es ist nicht absehbar, ob und wie sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Jahr abgebaut werden. Dies hat viele Gründe. Zum einen trägt der Gesetzgeber Schuld, weil er die Abfallablagerung nicht mit einer Deponieabgabe sanktioniert hat und damit seinen ernsten Willen zur Beendigung der Restabfallablagerung dokumentiert hat. Das Beispiel Österreich zeigt, dass mit einer regelmäßig ansteigenden Deponieabgabe der Druck auf die entsorgungspflichtigen Körperschaften kontinuierlich erhöht werden konnte, so dass das vorgegebene Ziel auch erreicht wird. Schuld haben auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen, die in der Hoffnung auf weitere Fristverlängerungen fällige Entscheidungen über den Bau von Abfallbehandlungsanlagen he-rausgezögert haben. Schuld tragen aber auch Anlagenbetreiber, die sich mehr nach dem Prinzip Hoffnung als nach Sachverstand für ungesicherte Technologien entschieden haben und die Restabfallentsorgung überdies zu nicht auskömmlichen Preisen angeboten haben. Wobei letztere ihre Fehlentscheidungen mit der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bezahlt haben und in Zukunft voraussichtlich noch bezahlen werden. Der Jammer hilft jetzt nicht weiter. Es müssen dauerhaft tragbare Lösungen gefunden werden und dies betrifft viele Bereiche. Zunächst einmal muss sich auch beim Gesetzgeber die Erkenntnis durchsetzen, dass die meisten Restabfallzwischenlager nicht abgebaut werden können. Zum einen fehlen die Behand-lungskapazitäten, denn der rückgebaute Abfall müsste zusätzlich zum kontinuierlich anfallenden Abfall entsorgt werden, obwohl die vorhandenen Anlagen gerade einmal – hoffentlich – für das laufende Entsorgungsgeschäft ausreichen werden. Viele der Restabfallzwischenlager werden also Endlager werden. Dies ist auch keine ökologische Katastrophe, wenn Restabfalllager auf Deponien errichtet wurden, auf denen schon einige Millionen Tonnen unbehandelter Restabfälle abgelagert wurden. Nur darf es nicht sein, dass die für die Malaise Verantwortlichen durch Wegschauen belohnt werden. Hier muss der Gesetzgeber zu einer Lösung kommen, mit der mindestens die Differenz zwischen ungesetzlicher Deponierung und gesetzeskonformer Vorbehandlung ausgeglichen wird. Die meisten der derzeit errichteten oder in der Inbetriebnahme und im Probebetrieb befindlichen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden ihren bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen und die geplanten Produktqualitäten erreichen. Inwieweit sie dies zu den kalkulierten Kosten können, wird die Zukunft lehren. Das größte Problem ist offensichtlich der Absatz der Ersatzbrennstoffe. Ersatzbrennstoffe werden aus vielfältigen Abfällen produziert und sind zum Teil hochwertiger oder leichter zu verwerten als die Ersatzbrennstoffe aus Restabfallsortieranlagen. Letztlich wird der Markt entscheiden, und der sieht sehr differenziert aus. Zement-, Kalk- und Kohlekraftwerke können nur Ersatzbrennstoffe annehmen, die weder ihre Anlagen noch ihre Produkte negativ beeinflussen. Obwohl die Abnahme von Ersatzbrennstoff mit Zuzahlungen verbunden ist, steht hier die Qualität im Vordergrund. Nehmen, wie es sich im Augenblick abzeichnet, diese potentiellen Verwerter nicht die prognostizierten Ersatzbrennstoffmengen ab, müssen andere Wege gefunden werden. Der Ausweg in die Restabfallverbrennungsanlagen ist nur die Ausnahme, weil diese Anlagen ausgelastet sind und heizwertangereicherte Fraktionen aus Abfallsortieranlagen unbehandelten Restabfall verdrängen. Daher müssen die Abfallverbrennungsanlagen für Ersatzbrennstoffe höhere Preise als für Restabfall nehmen. Diese aber werden von den Betreibern der mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen nur gezahlt werden können, wenn sie dies in ihrer Kalkulation berücksichtigt haben. Bleibt also die Verwertung der Ersatzbrennstoffe in eigens dafür konzipierten Kesseln. Dies können zusätzliche Linien in vorhandenen Abfallverbrennungsanlagen oder Industriekraftwerke in Verbindung mit Industriebetrieben mit hohem Energiebedarf sein. Hier zeichnen sich Aktivitäten ab. Offensichtlich sind derzeit etwa zehn derartige Kraftwerke in der Planung oder werden derzeit errichtet. Bis sie allerdings den vollen Betrieb aufnehmen, werden einige Jahre vergehen. Bis dahin wird Ersatzbrennstoff auf Zwischenlager gehen. Dies ist nicht günstig, weil dadurch der Ersatzbrennstoff verteuert wird und die höheren Kosten zumindest solange nicht von den Verwerterbetrieben aufgefangen werden, wie es ein Überangebot an Ersatzbrennstoffen gibt. Die Lösung dieses Problems erscheint auf den ersten Blick aussichtslos, kann aber bei Anwendung der richtigen Strategien gemeistert werden. Ansätze werden in diesem Buch dargestellt. Die Umsetzung liegt in der Hand der Verantwortlichen.