Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz ist einer der zentralen freiheitssichernden Pfeiler des Strafprozessrechts. Ausdruck davon ist das Ersatzmassnahmenrecht, mit welchem sich die vorliegende Untersuchung befasst. Das Verhältnismässigkeitsprinzip hat sich in der Haftpraxis jedoch nur schwach durchgesetzt. Auch die Analyse der jüngeren Rechtsprechung zeigt Tendenzen, die rechtsstaatliche Bedenken wecken: Ersatzmassnahmen werden selbst dann angeordnet, wenn keine Haftgründe i.S.v. Art. 221 StPO, sondern bloss abstrakte Verfahrensgefährdungen vorliegen. Hierfür fehlt indes eine gesetzliche Grundlage. Zudem finden Ersatzmassnahmen im Falle eigentlicher Haftgründe kaum Beachtung. An diese Befunde schliesst die Untersuchung an und erarbeitet neue Ansätze zur Verwirklichung des Verhältnismässigkeitsprinzips im Haft- und Ersatzmassnahmenrecht.