Zur Sanierung eines Unternehmens werden regelmäßig Maßnahmen ergriffen, im Rahmen derer die Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten. Dem Unternehmen entstehen dadurch Betriebsvermögensmehrungen, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Diese ertragsteuerliche Belastung des Unternehmens steht jedoch nicht nur im Zielkonflikt mit dem Insolvenzrecht, sondern verstößt auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Autor geht der Frage nach, ob die gegenwärtige Rechtslage geeignet ist, diesen Konflikt zwischen den Gewinnauswirkungen von typischen Sanierungsmaßnahmen einerseits und der Wahrung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit andererseits sachgerecht zu lösen.