Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Philipps-Universität Marburg (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Heutzutage werden mittelständische Unternehmen in Deutschland überwiegend in den Rechtsformen der Personengesellschaften geführt. Die wirtschaftliche Tätigkeit der PersGes erfordert immer wieder eine Verselbstständigung einzelner Betriebe und eine Herauskristallisierung von Personengesellschaften, die Anteile an anderen halten. Bei einer Nutzungsüberlassung der Produktionsmittel vom Obergesellschafter oder von der Obergesellschaft an die Untergesellschaft ermöglicht eine solche mehrstöckige Struktur die Beibehaltung der Kontrolle über Produktionsmittel durch die Gesellschafter, ohne dass die betriebliche Selbstständigkeit der Produktionsgesellschaft beeinträchtigt wird. Auch reine Holding-Strukturen werden in der Praxis immer öfter als doppel- und mehrstöckige PersGes organisiert.
Wegen ihrer eingeschränkten einkommensteuerlichen Subjektfähigkeit ist die Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht an sich wegen des Grundsatzes der Einheit der Personengesellschaft neben der Vielfalt der Gesellschafter ein sehr kompliziertes Phänomen. Ist eine Personengesellschaft an einer anderen beteiligt, ergeben sich aus den Verwicklungen des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts eine fast unüberschaubare Komplexität und zahlreiche offene Fragen. Auch wenn die doppel- und mehrstöckige Personengesellschaft nach dem heutigen Rechtsstand keine unmittelbaren Steuervorteile verspricht, was aus der Sicht der Steuerneutralität der Unternehmensform durchaus zu begrüßen ist, zeigt die Kommentarliteratur weiterhin reges Interesse an diesem Thema. Als Auslöser dieses Interesses sind in erster Linie die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Personengesellschaften im Zusammenhang mit der sehr komplexen Rechtslage zu sehen.
Es erscheint zweckmäßig, ausgehend von gesellschaftsrechtlichen Beziehungen mit der steuerlichen Qualifizierung einer doppel- und mehrstöckigen PersGes in allen ihren Ausprägungen anzufangen. Es ergeben sich dabei nicht unwesentliche Unterschiede zur gesellschaftsrechtlichen Stellung der Beteiligten mit der Gründung des Instituts des sog. Sondermitunternehmers. Erhebliche Komplexität bringen auch die steuerlichen gewerbliche Tätigkeit und gewerbliche Prägung sowie stille Beteiligungen hinein. Entscheidende ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppelstöckigen Personengesellschaft resultieren aus vom Normalfall abweichenden Regeln der Zuordnung von Wirtschaftsgütern (Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen I und II), der Einnahmen und Ausgaben der beteiligten Personen und Gesellschaften. Auf die hier bestehenden Zweifelsfälle ist besonders einzugehen. Auch in den Steuerbilanzen der Beteiligten ergeben sich wesentliche Probleme des Ansatzes und der Bewertung in der Steuerbilanz, in den Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit weitreichenden materiellen Auswirkungen. Zusammenfassend ist auf die Ermittlung des gesamten Gewinns der beteiligten Personengesellschaften einzugehen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dabei wegen Berücksichtigung von Verlusten im Falle einer beschränkten Haftung der Gesellschafter (
15a EStG). Abschn. 6 beschäftigt sich abschließend mit besonderen ertragsteuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Umstrukturierungsvorgängen einer doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften (Übertragung der Wirtschaftsgüter, Umwandlungsfälle, Veräußerung der Anteile, Gesellschafterwechsel etc.). In diesem Zusammenhang spielen die Fragen der Gewinnrealisierung, der Tarifbegünstigung von Gewinnen und der Anwendung des
10a GewStG eine ganz besondere Rolle.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbkürzungsverzeichnisIV
Verzeichnis der AbbildungenVIII
Verzeichnis der Tabel...
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Heutzutage werden mittelständische Unternehmen in Deutschland überwiegend in den Rechtsformen der Personengesellschaften geführt. Die wirtschaftliche Tätigkeit der PersGes erfordert immer wieder eine Verselbstständigung einzelner Betriebe und eine Herauskristallisierung von Personengesellschaften, die Anteile an anderen halten. Bei einer Nutzungsüberlassung der Produktionsmittel vom Obergesellschafter oder von der Obergesellschaft an die Untergesellschaft ermöglicht eine solche mehrstöckige Struktur die Beibehaltung der Kontrolle über Produktionsmittel durch die Gesellschafter, ohne dass die betriebliche Selbstständigkeit der Produktionsgesellschaft beeinträchtigt wird. Auch reine Holding-Strukturen werden in der Praxis immer öfter als doppel- und mehrstöckige PersGes organisiert.
Wegen ihrer eingeschränkten einkommensteuerlichen Subjektfähigkeit ist die Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht an sich wegen des Grundsatzes der Einheit der Personengesellschaft neben der Vielfalt der Gesellschafter ein sehr kompliziertes Phänomen. Ist eine Personengesellschaft an einer anderen beteiligt, ergeben sich aus den Verwicklungen des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts eine fast unüberschaubare Komplexität und zahlreiche offene Fragen. Auch wenn die doppel- und mehrstöckige Personengesellschaft nach dem heutigen Rechtsstand keine unmittelbaren Steuervorteile verspricht, was aus der Sicht der Steuerneutralität der Unternehmensform durchaus zu begrüßen ist, zeigt die Kommentarliteratur weiterhin reges Interesse an diesem Thema. Als Auslöser dieses Interesses sind in erster Linie die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Personengesellschaften im Zusammenhang mit der sehr komplexen Rechtslage zu sehen.
Es erscheint zweckmäßig, ausgehend von gesellschaftsrechtlichen Beziehungen mit der steuerlichen Qualifizierung einer doppel- und mehrstöckigen PersGes in allen ihren Ausprägungen anzufangen. Es ergeben sich dabei nicht unwesentliche Unterschiede zur gesellschaftsrechtlichen Stellung der Beteiligten mit der Gründung des Instituts des sog. Sondermitunternehmers. Erhebliche Komplexität bringen auch die steuerlichen gewerbliche Tätigkeit und gewerbliche Prägung sowie stille Beteiligungen hinein. Entscheidende ertragsteuerliche Besonderheiten einer doppelstöckigen Personengesellschaft resultieren aus vom Normalfall abweichenden Regeln der Zuordnung von Wirtschaftsgütern (Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen I und II), der Einnahmen und Ausgaben der beteiligten Personen und Gesellschaften. Auf die hier bestehenden Zweifelsfälle ist besonders einzugehen. Auch in den Steuerbilanzen der Beteiligten ergeben sich wesentliche Probleme des Ansatzes und der Bewertung in der Steuerbilanz, in den Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit weitreichenden materiellen Auswirkungen. Zusammenfassend ist auf die Ermittlung des gesamten Gewinns der beteiligten Personengesellschaften einzugehen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dabei wegen Berücksichtigung von Verlusten im Falle einer beschränkten Haftung der Gesellschafter (
15a EStG). Abschn. 6 beschäftigt sich abschließend mit besonderen ertragsteuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Umstrukturierungsvorgängen einer doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften (Übertragung der Wirtschaftsgüter, Umwandlungsfälle, Veräußerung der Anteile, Gesellschafterwechsel etc.). In diesem Zusammenhang spielen die Fragen der Gewinnrealisierung, der Tarifbegünstigung von Gewinnen und der Anwendung des
10a GewStG eine ganz besondere Rolle.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbkürzungsverzeichnisIV
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