Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 61,75 €
  • Buch

Am 1. Januar 2013 traten die revidierten Artikel 360-456 ZGB in Kraft und ersetzten das bisherige Vormundschaftsrecht des ZGB. Im Hauptteil vermittelt der Autor dem Praktiker das neue Erwachsenenschutzrecht, die Organisation und das Verfahren. Ein besonderes Augenmerk richtet er auf die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die gesetzliche Vertretung von Urteilsunfähigen, die Beistandschaften, die fürsorgerische Unterbringung, die medizinische Behandlung ohne Zustimmung und die bewegungseinschränkenden Massnahmen. Im Einleitungsteil werden anhand eines kurzen Abrisses zur Geschichte die…mehr

Produktbeschreibung
Am 1. Januar 2013 traten die revidierten Artikel 360-456 ZGB in Kraft und ersetzten das bisherige Vormundschaftsrecht des ZGB. Im Hauptteil vermittelt der Autor dem Praktiker das neue Erwachsenenschutzrecht, die Organisation und das Verfahren. Ein besonderes Augenmerk richtet er auf die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die gesetzliche Vertretung von Urteilsunfähigen, die Beistandschaften, die fürsorgerische Unterbringung, die medizinische Behandlung ohne Zustimmung und die bewegungseinschränkenden Massnahmen. Im Einleitungsteil werden anhand eines kurzen Abrisses zur Geschichte die Entstehung des Erwachsenenschutz- und die Defizite des Vormundschaftsrechts aufgezeigt, welche die Einführung des neuen Rechts so notwendig machen. Der Einführungsteil liefert mit einigen graphischen Darstellungen einen fundierten Überblick über das Erwachsenenschutzrecht. Der Leser gewinnt dadurch eine vertiefte Einsicht und ein grundlegendes Verständnis für die neuen Regelungen und Abläufe. Die synoptische Darstellung im Anhang erleichtert den Vergleich des neuen mit dem alten Recht.
Autorenporträt
Dr. iur. Patrick Fassbind, Advokat, Executive MPA (Universität Bern), war Leiter der Vormundschaftlichen Abteilung (Kindes-, Erwachsenenschutz und Erbschaftswesen) des Kantons Glarus und war Präsident der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern. Derzeit ist er Amtsleiter und Präsiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt.