In Österreich stehen heute rund 60.000 volljährige, kognitiv beeinträchtigte Personen unter Sachwalterschaft. Fast die Hälfte von ihnen hat einen Sachwalter für alle Angelegenheiten. Das seit 1. 7. 1984 geltende Sachwalterrecht wird ab 1. 7. 2018 grundlegend reformiert und durch das neue Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Unter anderem werden der automatische Verlust der Handlungsfähigkeit infolge der Bestellung eines Sachwalters - der dann gerichtlicher Erwachsenenvertreter heißt - und die Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten abgeschafft. Die Autonomie und die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen und deren Unterstützung sollen im Mittelpunkt stehen.
Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts bilden in Zukunft die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung (völlig neu), die gesetzliche Erwachsenenvertretung (bisher Vertretung nächster Angehöriger) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung (die bisherige Sachwalterschaft).
Der vorliegende Praxiskommentar bietet eine rasche Orientierungshilfe und einen informativen Überblick über diese Rechtsmaterie. Soweit bekannt, ist er bislang die einzige Publikation zum Erwachsenenschutzrecht, die auch Schnittstellen mit dem Verwaltungsrecht näher beleuchtet.
Den Bedürfnissen der Praxis kommen zahlreiche Muster, Beispiele, Tabellen und eine Paragraphenübersicht entgegen. Das Autorenteam - bestehend aus zwei Richterinnen und einem Verwaltungsjuristen - bürgt für eine praxisorientierte und übersichtliche Aufbereitung des großen Gesetzeswerkes. Das Buch erleichtert Nichtjuristen genauso wie Juristen den Einstieg in das Erwachsenenschutzrecht.
Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts bilden in Zukunft die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung (völlig neu), die gesetzliche Erwachsenenvertretung (bisher Vertretung nächster Angehöriger) und die gerichtliche Erwachsenenvertretung (die bisherige Sachwalterschaft).
Der vorliegende Praxiskommentar bietet eine rasche Orientierungshilfe und einen informativen Überblick über diese Rechtsmaterie. Soweit bekannt, ist er bislang die einzige Publikation zum Erwachsenenschutzrecht, die auch Schnittstellen mit dem Verwaltungsrecht näher beleuchtet.
Den Bedürfnissen der Praxis kommen zahlreiche Muster, Beispiele, Tabellen und eine Paragraphenübersicht entgegen. Das Autorenteam - bestehend aus zwei Richterinnen und einem Verwaltungsjuristen - bürgt für eine praxisorientierte und übersichtliche Aufbereitung des großen Gesetzeswerkes. Das Buch erleichtert Nichtjuristen genauso wie Juristen den Einstieg in das Erwachsenenschutzrecht.