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Das 2. ErwSchG führte zu einer grundsätzlichen Änderung des Erwachsenenschutzrechts und stärkte die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Es hatte weitgehende Änderungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts zur Folge. Seit seinem Inkrafttreten vor mehr als fünf Jahren ist dazu bereits umfangreiche Rechtsprechung ergangen und Literatur erschienen.
Die Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2018 und die Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 brachten ebenfalls Änderungen mit sich. Mit dem neuen Sterbeverfügungsgesetz wurde außerdem rechtliches Neuland betreten.
Diese
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Produktbeschreibung
Das 2. ErwSchG führte zu einer grundsätzlichen Änderung des Erwachsenenschutzrechts und stärkte die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Es hatte weitgehende Änderungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts zur Folge. Seit seinem Inkrafttreten vor mehr als fünf Jahren ist dazu bereits umfangreiche Rechtsprechung ergangen und Literatur erschienen.

Die Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2018 und die Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 brachten ebenfalls Änderungen mit sich. Mit dem neuen Sterbeverfügungsgesetz wurde außerdem rechtliches Neuland betreten.

Diese 2. Auflage vollzieht diese Änderungen nach und soll, wie auch schon die 1. Auflage, vor allem dem Praktiker einen kompakten und möglichst umfassenden Überblick bieten.

Allgemeine BestimmungenVermögensverwaltungPatientenverfügungSterbeverfügungVorsorgevollmacht und ErwachsenenvertretungEntscheidungs- und Geschäftsfähigkeit VerfahrensrechtKostenrecht und internationales Erwachsenenschutzrecht

Dargestellt ist auch das Erwachsenenschutzrecht im weiteren Sinn, wie

Handlungsfähigkeit des Vertretenen (zB in Abstammungs-,Adoptions- oder Ehesachen, Straf- und Verwaltungsverfahren),Folgen des Erwachsenenschutzes (Grund- und Firmenbuchsachen,Berufsausübung),Eintragung der Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht in dasÖsterreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis Relevante verfahrensrechtliche Bestimmungen (zB ZPO, StPO, AVG) sowiemedizinrechtliche, bankrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bezüge.

Der kompakte Kurzkommentar will ein steter Wegbegleiter für alle sein, die tagtäglich mit neuen Fragestellungen und heiklen Entscheidungen im Zusammenhang mit zu vertretenden Menschen konfrontiert sind.
Autorenporträt
Mag. Thomas Traar ist Vorsteher des BG Bruck/Mur und seit 13 Jahren Erwachsenenschutzrichter.

Dr. Ulrich Pesendorfer ist Richter am LG ZRS Wien und Abteilungsleiter-Stellvertreter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im BMJ.

Dr. Stefanie Lagger-Zach ist Juristin im Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses.

Mag. Romana Fritz ist Richterin am LG ZRS Wien, davor war sie im BMJ ua für das Erwachsenenschutzrecht zuständig.

Dr. Peter Barth ist Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im BMJ.