Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nicht nur durch private Rundfunkanbieter, sondern auch durch neue Medien- und Teledienste einem wachsenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Der angespannten Finanzlage begegnen die Rundfunkanstalten daher zunehmend durch die Erschließung von Einnahmequellen auch außerhalb des Programms, z.B. durch die Weiterveräußerung von Senderechten, aber auch durch Nutzungsformen, die nicht auf den unmittelbar rundfunkbezogenen Einsatz der Rechte gerichtet sind. Konkrete gesetzliche Regelungen für die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten außerhalb des Programms fehlen weitgehend. Den Kern der Untersuchung bilden daher die Prüfung der Vorgaben des Rundfunkrechts für die kommerziellen Handlungsmöglichkeiten sowie die Bestimmung des durch den Rundfunkauftrag definierten Funktionsbereichs der Sendeanstalten.
Für Rundfunkanstalten, Wissenschaft und Forschung sowie private Unternehmen im Bereich Fernsehen und Rundfunk.
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