Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,3, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß des § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Vater und Mutter zur elterlichen Sorge ihres minderjährigen Kindes verpflichtet. Zudem soll sein wachsendes Bedürfnis selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln, berücksichtigt werden. Diese Pflichten entstehen ganz natürlich durch die Geburt des Kindes. Allerdings enthalten diese rechtlichen Regelungen keine exakten Anweisungen, abgesehen von dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Hier heißt es: "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."Die Eltern scheinen vorerst weitestgehend auf sich allein gestellt zu sein. Es liegt in ihrem Ermessen, was sie für gute Erziehungsmaßnahmen halten und was nicht. Gewisse Umgangsformen sowie Werte und Normen werden bereits durch die Gesellschaft vorgegeben.Eltern werden in der Regel von vielen Seiten mit Erziehungsratschlägen überhäuft. Sei es von der eigenen Mutter, den Freunden, der Erziehungszeitschrift, dem Fernsehen, dem Internet oder sonstigen populären Medien. Viele Eltern fühlen sich daher bereits früh mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Sie möchten möglichst alles richtig machen und nicht für späteres delinquentes Verhalten ihres Sprösslings verantwortlich gemacht werden. Zu häufig hören sie in den Medien, welche fatalen Folgen es haben kann, wenn in der Kindheit etwas schief gelaufen ist. Man möchte es als Elternteil besser machen.[...]
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