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Magisterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 2,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (AB Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach can. 402 1 CIC/1983 wird einem Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht vom Papst angenommenen worden ist, der Titel eines Emeritus der Diözese verliehen, der er bis zu seinem Angebot auf Amtsverzicht als Diözesanbischof vorgestanden hat. Dieser Bischof wird nun "emeritierter Diözesanbischof der Diözese XY" genannt. So war z.B. der Titel von Altbischof Dr. Hubert Luthe, der von 1992 bis…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 2,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (AB Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach can. 402
1 CIC/1983 wird einem Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht vom Papst angenommenen worden ist, der Titel eines Emeritus der Diözese verliehen, der er bis zu seinem Angebot auf Amtsverzicht als Diözesanbischof vorgestanden hat. Dieser Bischof wird nun "emeritierter Diözesanbischof der Diözese XY" genannt. So war z.B. der Titel von Altbischof Dr. Hubert Luthe, der von 1992 bis 2002 der Diözese Essen vorgestanden hat, "emeritierter Diözesanbischof von Essen".
"Der emeritierte Diözesanbischof wird [somit ein sog.] Titularbischof, erhält aber nicht den Titel einer aufgelassenen Diözese, sondern den Titel eines emeritierten Bischofs der Diözese, auf die er den Amtsverzicht geleistet hat." Sein sog. Titularbistum ist demnach seine ursprüngliche Diözese, welche er bis zuseinem Amtsverzicht geleitet hat.
Wird jetzt ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt, so erhält dieser den Titel "Diözesanbischof von XY", also z.B. Diözesanbischof von Essen. Beide Bischöfe, der emeritierte und der neue Diözesanbischof, haben also dieselbe Diözese als ihr Titelbistum. Es sind folglich faktisch zwei Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt.
Die Frage, die sich hier aufdrängt lautet: Geht das überhaupt? Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Prinzips des sog. Monepiskopats, welches man mit der Kurzformel "eine Diözese - ein Bischof" übersetzen kann.
Es geht in meiner Magisterarbeit also um die Frage, ob die Rechtsfolge des can. 402
1 CIC - sobald ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt wird und somit sowohl der emeritierte Diözesanbischof als auch der neue Diözesanbischof auf ein und dieselbe Diözese ernannt sind - theologisch überhaupt möglich, bzw. h
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